Änderungsantrag - 2011/BV/2497-02 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Anlage (Fünfte Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Rostock über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen und Anlagen zur Abfallentsorgung) in der Form des Nachtrags wird wie folgt geändert:

 

In § 1 „§6  Abs. 11  wird Punkt 2 gestrichen und ersetzt durch:

 

„2.  Abfallsack                             0,92 EUR/Stück.“

 

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Begründung:

Für den Abfallsack wurde für die Kalkulation eine Wertungskennziffer (WKZ) von 0,9 angesetzt. Diese WKZ ist geschätzt und nicht durch Verwiegungen ermittelt.

Eine WKZ von 0,9 sehen wir als deutlich zu hoch an und schlagen eine WKZ von 0,3 vor.

Dann ergibt sich eine Gebühr von 0,92 EUR/Stück, wie aus der geänderten Kalkulation in der Anlage ersichtlich ist. Die Gebühren der anderen Behälter ändern sich dadurch nicht bzw. im zu vernachlässigenden Bereich.

 

 

Gez.

Dr. Sybille Bachmann

Fraktionsvorsitzende

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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25.10.2011 - Finanzausschuss - abgelehnt

Erweitern

02.11.2011 - Bürgerschaft - abgelehnt