Beschlussvorlage - 2011/BV/2725
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 16 SGB VIII - Arbeiter Samariter Bund e. V. - "Offene Jugendarbeit"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 17.10.2011
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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25.10.2011
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Arbeiter Samariter Bund Gemeinnützige Gesellschaft für Kinder- und Jugendhilfe mbH für das Projekt Offene Jugendarbeit gemäß den §§ 1, 11 und 12 SGB VIII für den Zeitraum 01.01. 2011 31.12.2011, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 12 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit.
Auf der Grundlage der sozialräumlichen Orientierung der Jugendhilfe wird aus fachlicher Sicht bezüglich der Angebotsstruktur zukünftig eine Bündelung der Ressourcen notwendig.
Das Projekt wird mit 2 Feststellen sowie mit Honoraren, Miete, Betriebs- und Sachkosten gefördert.
Entgegen dem Antrag wird eine geringere Förderung vorgeschlagen. Die Differenz zwischen Antrag und Vorschlag in Höhe von 4.534,14 Euro steht im Zusammenhang mit Reduzie-rungen im Personal und Sachkostenbereich.
Der Träger ist über den Vorschlag der Verwaltung informiert.
Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der Fördersumme. Es besteht Konsens mit dem Träger über die vorgeschlagene Fördersumme. Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtkosten beträgt 3,35%, der Drittmittelanteil 11,21%.