Beschlussvorlage - 2011/BV/2724
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 16 SGB VIII - AWO Sozialdienst Rostock gGmbH - "Stadtteil- und Begegnungszentrum Groß-Klein"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 17.10.2011
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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25.10.2011
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers AWO Sozialdienst Rostock gGmbH für das Projekt Stadtteil- und Begegnungszentrum Groß-Klein gemäß den §§ 1, 11 bis 14, 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01. 2011 31.12.2011, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage des Rahmenkonzeptes für Stadtteil- und Begegnungszentren der Hansestadt Rostock, der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit.
Das Stadtteil- und Begegnungszentrum wird mit 4,5 Feststellen und 1 Feststelle Schulsozial-arbeit an der Störtebekerschule sowie mit Miete, Betriebs- und Sachkosten gefördert.
Entsprechend der Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Personalkosten-zuschüssen für Fachkräfte der Jugendsozial- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2007 2013 werden 3 Feststellen Jugendsozialarbeit und 1 Feststelle Schulsozialarbeit bis zu max. 50 % finanziert.
Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Personalkosten.
Entgegen dem Antrag wird eine geringere Förderung vorgeschlagen. Die Differenz zwischen Antrag und Vorschlag in Höhe von 866,76 Euro steht im Zusammenhang mit der Reduzierung der beantragten Personalkosten. Dem Träger wurde der Fördervorschlag der Verwaltung zur Kenntnis gegeben.
Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben des Projektes beträgt 7,28 % und der Anteil der Drittmittel beträgt 0,44 %.