Beschlussvorlage - 2011/BV/2723
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 16 SGB VIII - Jugendhilfe Stadt und Land e. V. - "Hanse Produktionsschule"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 17.10.2011
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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25.10.2011
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Jugendhilfe Stadt und Land e. V. für das Projekt Hanse Produktionsschule gemäß den §§ 1, 11 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2011 31.12.2011, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die Rechtsaufsichtsbehörde und der Kofinanzierung durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg- Vorpommern.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 13 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit.
Gemäß § 13 Abs. 1 SGB VIII sollen jungen Menschen mit sozialen Benachteiligungen und/oder individuellen Beeinträchtigungen, die einen besonderen Förderbedarf haben, sozialpädagogische Hilfen zur Unterstützung ihrer schulischen und beruflichen Ausbildung und ihrer Eingliederung in die Arbeitswelt zur Verfügung gestellt werden.
Der Zuwendungsbescheid des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg- Vorpommern steht unter dem Vorbehalt, dass der Träger jährlich 35.000,00 Euro selbst erwirtschaftet und sich die/der Träger der örtlichen Jugendhilfe bzw. Dritte oder Sonstige an den Gesamtausgaben des Trägers für das Jahr 2011 mit 190.195,22 Euro beteiligen.
Laut vorliegender Bescheide geht bezüglich der letztgenannten Beteiligung ein Differenzbetrag von 25.964,64 Euro hervor. Im Trägergespräch versicherte der Träger, dass der zuvor genannte Differenzbetrag durch den Landkreis Bad Doberan ausgeglichen wird.
Die Gesamtteilnehmerzahl der Maßnahme beläuft sich auf 70 Teilnehmer. Der Förder-vorschlag bezieht sich auf 10 Rostocker Teilnehmer mit der anteiligen Finanzierung von Miete, Betriebskosten und Sachkosten. Mit dem Träger wurde eine engere zukünftige Zusammenarbeit in inhaltlichen Bereichen verabredet, um in dessen Ergebnis über eine mögliche höhere Förderung von Rostocker Teilnehmern entscheiden zu können.
Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben beträgt 5,52 %, der Drittmittelanteil beträgt 23,57%.
Es besteht Konsens mit dem Träger über die vorgeschlagene Fördersumme.