Beschlussvorlage - 2011/BV/2723

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Jugendhilfe Stadt und Land e. V. für das Projekt „Hanse Produktionsschule“ gemäß den §§ 1, 11 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2011 – 31.12.2011, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die Rechtsaufsichtsbehörde und der Kofinanzierung durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg- Vorpommern.

 

 

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Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 13 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit.

 

Gemäß § 13 Abs. 1 SGB VIII sollen jungen Menschen mit sozialen Benachteiligungen und/oder individuellen Beeinträchtigungen, die einen besonderen Förderbedarf haben, sozialpädagogische Hilfen zur Unterstützung ihrer schulischen und beruflichen Ausbildung und ihrer Eingliederung in die Arbeitswelt zur Verfügung gestellt werden.

 

Der Zuwendungsbescheid des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg- Vorpommern steht unter dem Vorbehalt, dass der Träger jährlich 35.000,00 Euro selbst erwirtschaftet und sich die/der Träger der örtlichen Jugendhilfe bzw. Dritte oder Sonstige an den Gesamtausgaben des Trägers für das Jahr 2011 mit 190.195,22 Euro beteiligen.

 

Laut vorliegender Bescheide geht bezüglich der letztgenannten Beteiligung ein Differenzbetrag von 25.964,64 Euro hervor. Im Trägergespräch versicherte der  Träger, dass der zuvor genannte  Differenzbetrag durch den Landkreis Bad Doberan ausgeglichen wird.

 

Die Gesamtteilnehmerzahl der Maßnahme beläuft sich auf 70 Teilnehmer. Der Förder-vorschlag bezieht sich auf 10 Rostocker Teilnehmer mit der anteiligen Finanzierung von Miete, Betriebskosten und Sachkosten. Mit dem Träger wurde eine engere zukünftige Zusammenarbeit in inhaltlichen Bereichen verabredet, um in dessen Ergebnis über eine mögliche höhere Förderung von Rostocker Teilnehmern entscheiden zu können.

 

Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben beträgt 5,52 %, der Drittmittelanteil beträgt 23,57%.

 

Es besteht Konsens mit dem Träger über die vorgeschlagene Fördersumme.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

im aktuellen Jahr:

Gesamtkosten

633.984,07 Euro

 

Eigenmittel

35.000,00 Euro

 

Drittmittel

149.438,15 Euro

 

Zuschuss des Landes

408.788,85 Euro

 

Zuschuss der HRO

27.170,40 Euro

 

davon Personalkosten

0,00 Euro

 

           H/M/BK/SK

27.170,40 Euro

 

 

 

 

 

Dr. Liane Melzer

 

 

 

 

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Beschlüsse

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25.10.2011 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen