Beschlussvorlage - 2011/BV/2722
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 16 SGB VIII - Lunte e. V. - "Kompetenzagentur Rostock"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 17.10.2011
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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25.10.2011
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Lunte e. V. für das Projekt Kompetenzagentur gemäß den §§ 1, 11 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.01. 2011 31.12.2011, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die Rechtsaufsichtsbehörde und der Kofinanzierung hinsichtlich Bundesanteil und Grundsicherungsträger.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 13 SGB VIII. Das Angebot ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der von der Verwaltung des Jugendamtes erarbeitete Vorschlag basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze zur Kinder- und Jugendarbeit.
Die Planung dieser Projektfinanzierung sieht eine Beteiligung des Bundes -ESF mit 59,67 %, und des Hanse-Jobcenter Rostocks mit 20 % vor. Diesbezügliche Zuwendungsbescheide liegen für das Haushaltsjahr (HHJ) 2011 vor.
Eine finanzielle Beteiligung kann nur erfolgen, sofern die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Der Anteil der kommunalen Beteiligung liegt bei 20,33 %. Die Hälfte dieses Förderbetrages wird der Stadt aus dem Landesprogramm Jugendberufshilfe gewährt.
Die Förderung des Projektes bezieht sich auf Ausgaben für 0,53 Feststellen sowie auf Miete, Betriebskosten und Sachkosten.
Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Personalkosten. Eigenmittel kann der Träger nicht erbringen
Es besteht Konsens mit dem Träger über die vorgeschlagene Fördersumme.