Beschlussvorlage - 2011/BV/2720
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 16 SGB VIII - Rostocker Stadtjugendring e. V. - "Jugendpolitische Dachverbandsarbeit"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 17.10.2011
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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25.10.2011
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Rostocker Stadtjugendring e. V. für die Maßnahme Jugendpolitische Dachverbandsarbeit gemäß den §§ 1,11 und 12 SGB VIII für den Zeitraum 01.01. 2011 31.12.2011, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 12 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit. Es handelt sich um ein stadtweites Angebot, das die eigenverantwortliche Arbeit der Jugendverbände unterstützt.
Ziel ist es, die Mitgliedsvereine und verbände zu fördern und deren freie und selbst organisierte Arbeit zu stärken sowie deren Belange gegenüber Dritten zu vertreten.
Aus Sicht der Verwaltung sind die finanziellen Rahmenbedingungen im Sinne einer Qualitätssicherung mit der jetzigen Personalausstattung angemessen und ausreichend.
Die Förderung der Institution bezieht sich auf Ausgaben für eine 0,75 Feststelle sowie auf Honorare, Miete, Betriebskosten und Sachkosten.
Auf der Grundlage geführter Trägergespräche und der inhaltlichen Schwerpunktsetzung im Haushaltsjahr wird entgegen der Antragstellung eine geringere Förderung vorgeschlagen. Die Differenz zwischen Antrag und Vorschlag in Höhe von 9.513,83 Euro steht im ursächlichen Zusammenhang mit der Reduzierung der beantragten Personalkostenförderung (keine Förderung neuer Stellen).
Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Personalkosten. Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben beträgt 2,68 %,
der Drittmittelanteil1,63%.
Im Ergebnis des Trägergespräches nahm der Verein die Kürzungsabsichten zur Kenntnis.