Beschlussvorlage - 2011/BV/2713

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft stimmt der Verlängerung des Angebotes für Studierende, die in der Hansestadt Rostock ihren Hauptwohnsitz nehmen, um zwei Jahre (siehe Anlage Zielvereinbarung) zu.

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2 KV M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

2009/BV/0649 vom 07.09.2009, 2009/BV/0333 vom 07.10.2009

 

Sachverhalt:

Am 07.10.2009 beschloss die Bürgerschaft die Gewährung einer einmaligen Zuwendung in Höhe von 100 EUR für Studierende, die in der Hansestadt Rostock ihren Haupt- und alleinigen Wohnsitz nehmen. Mit dem Beschluss 2009/BV/0333 war gleichzeitig die Zweitwohnungssteuersatzung insoweit abzuändern, dass die Studenten, die lediglich ein Zimmer innerhalb einer Wohnung der Eltern bewohnen, von der Zweitwohnungssteuerpflicht ausgenommen werden.

 

Zusammen mit der Vorlage wurde eine Zielvereinbarung zwischen der Universität Rostock und der Hansestadt Rostock zur Einflussnahme auf die Studierenden zur Anmeldung der Hauptwohnung geschlossen, in der u. a. vereinbart wurde, dass die Universität Rostock die Studierenden umfassend im Rahmen ihrer Möglichkeiten über die Notwendigkeit der Einhaltung der melderechtlichen Vorschriften informiert. Gemäß § 5 der Zielvereinbarung hat die Vereinbarung eine Laufzeit bis zum 31.12.2011. Es wurde vereinbart, dass die Vertragspartner bis spätestens zum 31.07.2011 den Stand der Erfüllung der Zielvereinbarung gemeinsam analysieren und sich über eine evt. Verlängerung des Vertrages verständigen.

 

Die Vertragspartner haben den Stand der Erfüllung der Zielvereinbarung ausgewertet und sind zu folgendem Ergebnis gekommen:

 

Das eingeführte Angebot hat eine sehr große Resonanz bei den Studierenden gefunden und ist auch durch die Studierendenvertretung aktiv z. B. in Form von Informationsschreiben an alle Erstsemester aktiv unterstützt worden. Die Studierenden sind an einer Verlängerung der Zielvereinbarung interessiert und werden auch weiterhin eine aktive Informationsarbeit zur Einhaltung des Meldegesetzes leisten.

 

Vom 30.09.2009 bis zum 31.12.2010 haben sich 3.164 Studierende mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in der Hansestadt Rostock angemeldet. Im laufenden Jahr haben bis jetzt (Stand 28.10.2011) 1.437 Studierende die finanzielle Zuwendung bei Anmeldung ihrer Haupt- oder alleinigen Wohnung in der Hansestadt Rostock erhalten. Mit Beginn des Wintersemesters 2011 werden weitere Anmeldungen erwartet. Der Universität Rostock liegen derzeit über 3.000 Einschreibungen für das Erstsemester vor.

 

Der positive Verlauf des Angebotes für die Studierenden zeigt sich auch in der Entwicklung der Einwohnerzahlen der Hansestadt Rostock, die schon das vierte Jahr in Folge über der 200.000er Marke liegen, was auch zu positiven Auswirkungen auf die Finanzzuweisungen aus dem Finanzausgleich führte.

 

Aufgrund der großen Resonanz und der positiven Effekte  wird sowohl durch die Verwaltung als auch durch die Vertreter der Universität Rostock eine Verlängerung der Zielvereinbarung vorgeschlagen.

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

(in EUR)

Haushaltsjahr

Auswirkung auf die Einnahmen aus dem Finanzausgleich

finanzielle Zuweisung für

die  Studenten

 

finanzielle

Auswirkungen

pro Jahr

gesamt

 

2012

 

 

1.524.058

 

300.000

 

1.224.058

 

2013

 

 

1.909.050

 

300.000

 

1.609.050

 

 

Die Schlüssel- und Finanzzuweisungen aus dem Finanzaugleich sind von der Zahl der mit Hauptwohnung gemeldeten Einwohner abhängig. Eine erhöhte Einwohnerzahl führt um zwei Jahre zeitversetzt zu einer Erhöhung der Schlüsselzuweisung. Für 2012 wird mit einer Finanzzuweisung in Höhe von 636,35 EUR je Einwohner gerechnet, für 2013 mit 636,35 EUR je Einwohner.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

2012 Mehreinnahmen in Höhe von ca. 1.224.058 EUR

2013 Mehreinnahmen in Höhe von ca. 1.609.050 EUR

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

29.11.2011 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

07.12.2011 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen