Informationsvorlage - 2011/IV/2711

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften:

§§ 45 bis 47 Kommunalverfassung M-V

§ 22 Kommunalverfassung M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Sachverhalt:

Der Haushaltsplan ist die zentrale Grundlage der Haushaltswirtschaft einer jeden Gemeinde und damit auch für die Hansestadt Rostock. Er steht im Mittelpunkt der kommunalen Planungen, bestimmt die laufende Buchhaltung und ist die Grundlage für die Rechenschaftslegung. Diese zentrale Position wird dem Haushaltsplan nicht zuletzt durch die rechtlichen Regelungen im Abschnitt 4 Haushaltswirtschaft, insbesondere in den §§ 45-47 KV M-V zugewiesen.

 

Wichtiges Ziel der Reform des Haushaltsrechtes ist die Einbindung von Leistungszielen in die Haushaltsplanung. Nach § 4 Abs. 7 der GemHVO-Doppik sind künftig sowohl die Ziele des Verwaltungshandelns als auch die Kennzahlen zur Messung der Zielerreichung verpflichtende Bestandteile des Haushaltsplanes. Die Bestimmung von strategischen und operativen Zielen und damit die Steuerung über den Haushalt sind in den kommenden Haushaltsjahren in der Hansestadt Rostock weiter zu entwickeln.

 

Dem Haushaltsplan ist als Anlage eine Übersicht über die Finanzdaten des Haushaltsjahres der Teil Ergebnis- und der Teilfinanzhaushalte beizufügen. Ferner sind für jeden Teilhaushalt die Finanzdaten des Haushaltsjahres für die wesentlichen und die sonstigen Produkte darzustellen. In jedem Teilhaushalt sind die wesentlichen Produkte und deren Auftragsgrundlage, Ziele und Leistungen zu beschreiben sowie Leistungsmengen und Kennzahlen zu Zielvorgaben anzugeben. Die Ziele und Kennzahlen sollen zur Grundlage der Gestaltung, der Planung, der Steuerung und der Erfolgskontrolle des jährlichen Haushaltes gemacht werden.

 

Die Bürgerschaft hat eine Arbeitsrichtlinie zur Ausgestaltung eines produktorientierten Haushaltes für die Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens der Hansestadt Rostock (Beschluss-Nr. 2011/BV/1924) beschlossen.

 

Die nachfolgenden drei Übersichten zeigen, nach Senatsbereichen geordnet, die Teilhaushalte mit ihren Produkten. Bei den grau hinterlegten Produkten handelt es sich um die derzeit festgelegten „Wesentlichen Produkte“.

 

Die Produktbeschreibung mit den Aufgaben, Zielen und Kennziffern wurden von den Organisationseinheiten erarbeitet und festgelegt. Im weiteren Arbeitsprozess werden die wesentlichen Produkte und in den kommenden Jahren aktualisiert und qualifiziert.

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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29.11.2011 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

07.12.2011 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben