Änderungsantrag - 2011/BV/2614-02 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorsitzende der Fraktionen von CDU, DIE LINKE., FÜR Rostock
Beschluss über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10.MK.63 "Werftdreieck"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 18.10.2011
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- CDU-Fraktion
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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19.10.2011
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Bereit
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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25.10.2011
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29.11.2011
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10.01.2012
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Bereit
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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02.11.2011
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Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag hinter dem letzten Satz des Beschlussvorschlages wird wie folgt ergänzt:
Als Zielstellung wird ebenfalls aufgenommen, dass im Geltungsbereich des B-Planes auch Ansiedlungen von Handelsunternehmen mit anderen innerstädtischen Sortimenten ermöglicht werden, wie etwa ein innerstädtisches Möbelhaus, ein Baufachmarkt u.ä.
Begründung:
Grundlage für die Änderung des B-Planes ist eine attraktive Entwicklung des Werftdreiecks.
Eine Beschlussfassung, die zur Abhängigkeit hinsichtlich eines einzelnen Anbieters führt, sollte vermieden werden. Die verkehrliche Erschließung erfordert bei der Beplanung eine weit reichende Flexibilität und ermöglicht somit eine attraktive Bebaubarkeit.
29.11.2011 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag hinter dem letzten Satz des Beschlussvorschlages wird wie folgt ergänzt:
Als Zielstellung wird ebenfalls aufgenommen, dass im Geltungsbereich des B-Planes auch Ansiedlungen von Handelsunternehmen mit anderen innerstädtischen Sortimenten ermöglicht werden, wie etwa ein innerstädtisches Möbelhaus, ein Baufachmarkt u.ä.
10.01.2012 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag hinter dem letzten Satz des Beschlussvorschlages wird wie folgt ergänzt:
Als Zielstellung wird ebenfalls aufgenommen, dass im Geltungsbereich des B-Planes auch Ansiedlungen von Handelsunternehmen mit anderen innerstädtischen Sortimenten ermöglicht werden, wie etwa ein innerstädtisches Möbelhaus, ein Baufachmarkt u.ä.