Beschlussvorlage - 2011/BV/2703

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers DRK Kreisverband Rostock e. V. für das Projekt „Stadtteil- und Begegnungszentrum Toitenwinkel“ gemäß den §§ 1, 11 bis 14, 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2011 – 31.12.2011, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

 

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Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseins-vorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage des Rahmenkonzeptes für Stadtteil- und Begegnungszentren der Hansestadt Rostock, der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit.

 

Das Projekt wird mit 4,12 Feststellen und 2,88 Feststellen Schulsozialarbeit an der “Otto Lilienthal-Schule“, der „Schule am Schäferteich“ und an der „Baltic-Schule“ sowie Honoraren, Betriebs-, Miet- und Sachkosten gefördert.

 

Entsprechend der „Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Personalkosten-zuschüssen für Fachkräfte der Jugend- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2007-2013“ werden 2,8 Feststelle in der Schulsozialarbeit bis zu max. 50 % gefördert.

 

Im Zusammenhang mit der Personalkostenförderung werden  die beantragten Personalkosten für die Förderung 2011 berücksichtigt. Mit der Entscheidung über die Anwendung der Bedingungen der Betriebsvereinbarung des DRK werden die förderfähigen Personalkosten durch die Verwaltung festgelegt.

 

Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Perso-nalkosten.

 

Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben des Projektes beträgt 3,93 %. Dem Träger ist der Fördervorschlag der Verwaltung zur Kenntnis gegeben.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

im aktuellen Jahr:

Gesamtkosten

382.750,65 Euro

 

Eigenmittel

15.031,96 Euro

 

Drittmittel

0 Euro

 

Zuschuss der HRO

367.718,69 Euro

 

davon Personalkosten

279.531,91 Euro

 

           H/M/BK/SK

88.186,78 Euro

 

 

 

 

 

Dr. Liane Melzer

 

 

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Beschlüsse

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25.10.2011 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen