Beschlussvorlage - 2011/BV/2702

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers DRK Kreisverband Rostock e. V. für das Projekt „DRK Familienbildungsstätte“ gemäß den §§ 1 und 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01. 2011 – 31.12.2011, vorbehaltlich der Geneh-migung des Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

 

 

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Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1 und 16 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit.

 

Die Familienbildungsstätte des DRK als „Staatlich anerkannte Einrichtung der Weiterbildung“ ist beauftragt, das 2004 vom Jugendhilfeausschuss beschlossene „Rahmenkonzept der Eltern- und Familienbildung“ in Stadtmitte/Südstadt/KTV der Hansestadt Rostock umzu-setzen, um Eltern durch geeignete Bildungs- und Hilfsangebote zu unterstützen und ihre Erziehungskompetenz zu stärken.

 

Das Projekt wird mit 2 Feststellen, Honoraren, Betriebs-, Miet- und Sachkosten gefördert.

 

Im Zusammenhang mit der Personalkostenförderung werden die beantragten Personal-kosten für die Förderung 2011 berücksichtigt. Mit der Entscheidung über die Anwendung der Bedingungen der Betriebsvereinbarung des DRK werden die förderfähigen Personalkosten durch die Verwaltung festgelegt.

 

Entgegen dem Antrag wird eine geringere Förderung vorgeschlagen. Die Differenz zwischen Antrag und Vorschlag in Höhe von 5.953,04 Euro besteht im Sachkostenbereich. Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Personal-kosten.

 

Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben des Projektes beträgt 15,42 % und der Anteil der  Drittmittel beträgt 36,19 %. Dem Träger wurde der Fördervorschlag der Ver-waltung zur Kenntnis gegeben.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

im aktuellen Jahr:

Gesamtkosten

250 111,08 Euro

 

Eigenmittel

38.554,23 Euro

 

Drittmittel

90.503,81 Euro

 

Zuschuss der HRO

115.100,00 Euro

 

davon Personalkosten

91.053,04 Euro

 

           H/M/BK/SK

24.046,96 Euro

 

 

 

 

 

Dr. Liane Melzer

 

 

 

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Beschlüsse

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25.10.2011 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen