Beschlussvorlage - 2011/BV/2702
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 16 SGB VIII - DRK Kreisverband Rostock e. V. - "DRK Familienbildungsstätte"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 17.10.2011
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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25.10.2011
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers DRK Kreisverband Rostock e. V. für das Projekt DRK Familienbildungsstätte gemäß den §§ 1 und 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01. 2011 31.12.2011, vorbehaltlich der Geneh-migung des Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1 und 16 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit.
Die Familienbildungsstätte des DRK als Staatlich anerkannte Einrichtung der Weiterbildung ist beauftragt, das 2004 vom Jugendhilfeausschuss beschlossene Rahmenkonzept der Eltern- und Familienbildung in Stadtmitte/Südstadt/KTV der Hansestadt Rostock umzu-setzen, um Eltern durch geeignete Bildungs- und Hilfsangebote zu unterstützen und ihre Erziehungskompetenz zu stärken.
Das Projekt wird mit 2 Feststellen, Honoraren, Betriebs-, Miet- und Sachkosten gefördert.
Im Zusammenhang mit der Personalkostenförderung werden die beantragten Personal-kosten für die Förderung 2011 berücksichtigt. Mit der Entscheidung über die Anwendung der Bedingungen der Betriebsvereinbarung des DRK werden die förderfähigen Personalkosten durch die Verwaltung festgelegt.
Entgegen dem Antrag wird eine geringere Förderung vorgeschlagen. Die Differenz zwischen Antrag und Vorschlag in Höhe von 5.953,04 Euro besteht im Sachkostenbereich. Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Personal-kosten.
Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben des Projektes beträgt 15,42 % und der Anteil der Drittmittel beträgt 36,19 %. Dem Träger wurde der Fördervorschlag der Ver-waltung zur Kenntnis gegeben.