Beschlussvorlage - 2011/BV/2699

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Soziale Bildung e. V. für das Projekt „Offene Kinder- und Jugendarbeit mit angeschlossener Schulsozialarbeit in der KTV, Stadtmitte und Brinckmansdorf“ gemäß den §§ 1, 11 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2011 – 31.12.2011, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansesstadt Rostock durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

 

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Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 13 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit.

 

Das Projekt wird mit 3 Feststellen sowie Honoraren, Betriebs-, Miet- und Sachkosten gefördert. Entsprechend der „Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Personal- kostenzuschüssen für Fachkräfte der Jugend- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2007-2013“ werden 0,75 Feststellen in der Schulsozialarbeit  und 1,5 Feststellen in der Jugendsozialarbeit bis zu max. 50 % gefördert.

 

Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Perso-nalkosten.

Mit dem Träger besteht Konsens zum Fördervorschlag der Verwaltung. Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben des Projektes beträgt  4,04 % und die Drittmittel 2,07 %.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

im aktuellen Jahr:

Gesamtkosten

174.287.46 Euro

 

Eigenmittel

7.410,00 Euro

 

Drittmittel

3.800,00 Euro

 

Zuschuss der HRO

172.546,29 Euro

 

davon Personalkosten

115.188,80 Euro

 

           H/M/BK/SK

57.357,49 Euro

 

 

 

 

 

Dr. Liane Melzer

 

 

 

 

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Beschlüsse

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25.10.2011 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen