Beschlussvorlage - 2011/BV/2693
Grunddaten
- Betreff:
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Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 16 SGB VIII - Jugend-, Sprach- und Begegnungszentrum M-V e. V. - "Fachdienst Sozialberatung für Migrantinnen und Migranten im Nordosten"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 18.10.2011
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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25.10.2011
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Jugend-, Sprach- und Begegnungszentrum M-V e. V. für das Projekt Fachdienst Sozialbera-tung für Migrantinnen und Migranten im Nordosten gemäß den §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.201131.12.2011, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushal-tes der Hansestadt Rostock durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseins-vorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Grundlage für diese Leistung der Hansestadt Rostock ist das Rahmenkonzept Fachdienste Sozialberatung für Migrantinnen und Migranten, welches durch den Jugendhilfeausschuss 2005 beschlossen wurde. Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit.
Das Projekt wird mit 1,5 Feststellen sowie Honoraren, Betriebs- Miet- und Sachkosten gefördert. Entsprechend der Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Personal-kostenzuschüssen für Fachkräfte der Jugend- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2007 - 2013 werden 1,5 Feststellen bis zu max. 50 % gefördert.
Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Personalkosten. Mit dem Träger besteht Konsens zum Fördervorschlag der Verwaltung
Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben des Projektes beträgt 1,14 %.