Beschlussvorlage - 2011/BV/2687
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 16 SGB VIII - Jugendalternativzentrum e. V. - "Offene Jugendarbeit im Jugendalternativzentrum"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 14.10.2011
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
25.10.2011
|
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Jugendalternativzentrum e. V. für das Projekt Offene Jugendarbeit im Jugendalternativ-zentrum gemäß den §§ 1, 11 und 12 SGB VIII für den Zeitraum 01.01. 2011 31.12.2011, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 12 SGB VIII. Das Angebot ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit. Es handelt sich um ein stadtweites Angebot.
Im Rahmen der Jugendarbeit ist dieses offene Angebot in selbst verwalteter Form ein wichtiger Bestandteil für Rostock. Das JAZ e. V. legt besonderen Wert auf die Ehrenamtlich-keit, um jungen Menschen auf dem Weg ihrer Persönlichkeitsentwicklung Möglichkeiten der Eigenverantwortung und Selbstgestaltung nahe zu bringen. Die Förderung des Projektes bezieht sich auf Ausgaben für Honorare, Betriebskosten und Sachkosten.
Entgegen der Antragstellung wird eine geringere Förderung vorgeschlagen. Der Differenz-betrag in Höhe von 2.686,02 Euro steht im ursächlichen Zusammenhang mit der Reduzie-
rung der Sachausgabenförderung.
Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 1,5 % des Förderbetrages.
Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben beträgt 10,01 %.
Es besteht Konsens mit dem Träger über die vorgeschlagene Fördersumme.