Beschlussvorlage - 2011/BV/2686
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 16 SGB VIII - SBZ Südstadt/Biestow gGmbH - "Stadtteil- und Begegnungszentrum Südstadt/Biestow"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 14.10.2011
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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25.10.2011
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers SBZ Südstadt/Biestow gGmbH für das Projekt Stadtteil- und Begegnungszentrum Südstadt/ Biestow gemäß den §§ 1, 11 bis 14, 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2011 31.12.2011, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage des Rahmenkonzeptes für Stadtteil- und Begegnungszentren der Hansestadt Rostock und der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit. Das Stadtteil- und Begegnungszentrum wird mit 3 Feststellen und 1,0 Feststelle Schulsozialarbeit an der Kooperativen Gesamtschule sowie mit Honoraren, Miete, Betriebs- und Sachkosten gefördert.
Entsprechend der Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Personalkosten-zuschüssen für Fachkräfte der Jugendsozial- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2007 2013 werden 0,75 Feststelle Jugendsozialarbeit und
1,0 Feststelle Schulsozialarbeit bis zu max. 50 % finanziert.
Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Personalkosten. Entgegen dem Antrag wird eine geringere Förderung vorgeschlagen. Die Differenz zwischen Antrag und Vorschlag in Höhe von 3.253,63 Euro steht im Zusammen-hang mit der Reduzierung der beantragten Personalkostenförderung.
Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben des Projektes beträgt 10,53 %. Der Anteil der Drittmittel beträgt 3,09 %.