Beschlussvorlage - 2011/BV/2684
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 16 SGB VIII - Lunte e. V. - "Jugend und Arbeitswelt"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 14.10.2011
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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25.10.2011
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Lunte e. V. für das Projekt Jugend und Arbeitswelt gemäß den §§ 1, 11 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.01. 2011 31.12.2011, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 13 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit. Es handelt sich um ein stadtweites Angebot.
Die Übergänge von der Schule in die Berufsausbildung und von der Berufsausbildung in den Arbeitsmarkt werden für eine immer größer werdende Zahl von Jugendlichen schwieriger.
Das Projekt wird mit 1 Feststelle Jugendsozialarbeit und 3 Feststellen Schulsozialarbeit, Honoraren, Miete und Sachkosten gefördert. Es beinhaltet die Kombination von zwei Arbeits-feldern, der Berufsfrühorientierung Pro Beruf und der Schulsozialarbeit an den Beruflichen Schulen Wirtschaft und Dienstleistung und Gewerbe. Die beiden Arbeitsfelder ergänzen sich und tragen zur positiven Gestaltung der Übergänge bei.
Entsprechend der Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Personalkosten-zuschüssen für Fachkräfte der Jugendsozial- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2007 2013 werden 3 Feststellen Schulsozialarbeit bis zu max. 50 % finanziert.
Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Personalkosten. Mit dem Träger besteht Konsens zum Fördervorschlag der Verwaltung. Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben des Projektes beträgt 0,62 %.