Beschlussvorlage - 2011/BV/2681
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 16 SGB VIII - Schulverein Wirbelwind e. V. - "Schulsozialarbeit am Förderzentrum am Wasserturm"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 14.10.2011
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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25.10.2011
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers
Schulverein Wirbelwind e. V. für das Projekt Schulsozialarbeit am Förderzentrum am Wasserturm gemäß den §§ 1, 11 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2011 31.12.2011, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 13 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit.
Dieses Angebot in Trägerschaft des Schulvereins wird mit 1 Feststelle Schulsozialarbeit an der Förderschule am Wasserturm und Sachkosten gefördert. Entsprechend der Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Jugend-sozial- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2007 2013 wird diese Feststelle bis zu max. 50 % finanziert.
Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Personalkosten. Entgegen dem Antrag wird eine geringere Förderung vorgeschlagen. Die Differenz zwischen Antrag und Vorschlag in Höhe von 312,27 Euro steht im Zusammenhang mit der Reduzierung der beantragten Sachkosten. Der Träger ist aufgefordert, Eigenmittel zu akquirieren.
Mit dem Träger besteht Konsens zum Fördervorschlag der Verwaltung. Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben des Projektes beträgt 0,41 %.