Beschlussvorlage - 2011/BV/2672
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 16 SGB VIII - IN VIA e. V. - "Stadtteil- und Begegnungszentrum Lütten-Klein"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 14.10.2011
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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25.10.2011
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers
IN VIA e. V. für das Projekt Stadtteil- und Begegnungszentrum Lütten-Klein gemäß den
§§ 1, 11 bis 14, 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01. 2011 31.12.2011, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage des Rahmenkonzeptes für Stadtteil- und Begegnungszentren der Hansestadt Rostock und der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit.
Aus Sicht der Verwaltung sind die finanziellen Rahmenbedingungen im Sinne einer Qualitätssicherung mit der jetzigen Personalausstattung angemessen und notwendig. Das Stadtteil- und Begegnungszentrum wird mit 4,25 Feststellen und 2 Feststellen Schulsozialarbeit (davon 1 Stelle am Erasmus-Gymnasium sowie 1 Stelle am Förderzentrum Danziger Straße) sowie mit Honoraren, Miete, Betriebs- und Sachkosten gefördert.
Entsprechend der Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Personalkosten-zuschüssen für Fachkräfte der Jugendsozial- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2007 2013 werden 2 Feststellen Jugendsozialarbeit und
2 Feststellen Schulsozialarbeit bis zu max. 50 % finanziert.
Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Personalkosten. Mit dem Träger besteht Konsens zum Fördervorschlag der Verwaltung. Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben des Projektes beträgt 6,25 %. Der Anteil der Drittmittel beträgt 11,09 %.