Beschlussvorlage - 2011/BV/2661
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 16 SGB VIII - Caritas Mecklenburg e. V., KV Rostock - "Drogenkontaktladen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 13.10.2011
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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25.10.2011
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Caritas Mecklenburg e. V. KV Rostock für das Projekt Drogenkontaktladen gemäß den §§ 1, 11 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2011 31.12.2011, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11, 13 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung. Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit. Es handelt sich um ein stadtweites Angebot.
Der Kontaktladen ist ein niedrigschwelliges Angebot im Rahmen der Drogenhilfe (Mehrfachabhängige, mit erheblichen sozialen, psychischen und gesundheitlichen Schädigungen):
- Aufenthaltsort für Drogenabhängige und durch Drogenmissbrauch Gefährdete, die durch
bestehende Einrichtungen nicht früh genug erreicht werden,
- allgemeine Hilfe zum Leben,
- Verbesserung der Lebenssituation und Gesunderhaltung der Betroffenen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit ist die aufsuchende Sozialarbeit. Hier erfolgt die Kontaktaufnahme, Form Drogenstreetwork, mit Jugendlichen, die bisher keinen Kontakt zu Beratungsstellen oder anderen Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe gehabt haben.
Mit dem Kontaktladen und der aufsuchenden Sozialarbeit ist ein Angebot geschaffen worden, dass den Bedürfnissen der Drogengebraucher an dieser Stelle besonders gerecht wird und oft die einzige Möglichkeit ist, ihnen die weiterführende Hilfen nahe zu bringen.
Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3% der geförderten Personalkosten. Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben im Projekt beträgt 14,01%.