Beschlussvorlage - 2011/BV/2652

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Satzung über die Nutzung und Finanzierung der Plätze der Kindertagesförderung in der Hansestadt Rostock (KiföG-Satzung).

 

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Beschlussvorschriften: § 22 Kommunalverfassung M-V

 

 

 

 

Sachverhalt:

 

Das Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege vom 01.04.2004 (Kindertagesförderungsgesetz – KiföG M-V) wurde durch das Gesetz vom 12.07.2010 (GVOBI. M-V 2010, S. 396 ff) geändert. Mit der Novellierung setzt das Land Schwerpunkte bei der frühkindlichen Bildung, bei der Förderung von Kindern sozial benachteiligter personensorgeberechtigter Eltern, bei der Absenkung der Fachkräfte-Kind-Relation, bei der gezielten individuellen Förderung und bei der Ausweitung der mittelbaren pädagogischen Arbeit. Infolge der Novellierung ist die Satzung über die Nutzung und Finanzierung der Plätze der Kindertagesförderung in der Hansestadt Rostock (KiföG-Satzung) neu zu fassen.

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die ausgereichten Mittel des Landes werden in gleicher Höhe an die Träger von Kinder-tageseinrichtungen und an Tagespflegepersonen weitergereicht, so dass keine finanzielle Mehrbelastung zu erwarten ist.

 

 

 

Roland Methling

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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28.02.2012 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Satzung über die Nutzung und Finanzierung der Plätze der Kindertagesförderung in der Hansestadt Rostock (KiföG-Satzung).

 

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

4

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

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28.02.2012 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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07.03.2012 - Bürgerschaft - vertagt

 

- vertagt
(siehe TOP 2, Änderungen der Tagesordnung, Geschäftsordnungsanträge)

 

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04.04.2012 - Bürgerschaft - überwiesen

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24.04.2012 - Jugendhilfeausschuss

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09.05.2012 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Satzung über die Nutzung und Finanzierung der Plätze der Kindertagesförderung in der Hansestadt Rostock (KiföG-Satzung).

 

 

Beschluss Nr. 2011/BV/2652:

 

1. Die Bürgerschaft beschließt die Satzung über die Nutzung und Finanzierung der Plätze der Kindertagesförderung in der Hansestadt Rostock (KiföG-Satzung).

 

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft im Dezember 2012 eine Satzungsänderung zur Satzung über die Nutzung und Finanzierung der Plätze der Kindertagesförderung in der Hansestadt Rostock (KiföG-Satzung) vorzulegen, die eine Regelung vorsieht, unabhängig von dem im KiföG M-V festgelegten Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung, die allen Kindern in der Hansestadt Rostock die Inanspruchnahme eines Ganztagsplatzes in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege ermöglicht, sofern die Eltern dies wünschen.

Die Satzungsänderung soll zum 1. Januar 2013 in Kraft treten.

 

(Satzung … wird nach Fertigstellung der Niederschrift beim Sitzungsdienst
als Anlage 3 beigelegt)

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt