Änderungsantrag - 2011/BV/2546-15 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Volkstheater Rostock GmbH wird geändert:

 

In § 17, Nr. 3 wird der 2. Satz geändert zu:

 

„Die Gründe für die Eilentscheidung sind dem Aufsichtsrat unverzüglich mitzuteilen.“

 

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Sachverhalt:

 

Bisherige Formulierung:

„Die Gründe für die Eilentscheidung sind dem Aufsichtsrat in der nächsten Sitzung mitzuteilen.“

 

Zur Begründung der Änderung Nr. 3 letzter Satz: Nach Festlegungen in §16 zu Sitzungen des Aufsichtsrates müssen diese mindestens zweimal im Kalenderjahr stattfinden. Finden darüber hinaus keine weiteren Sitzungen statt, würde nach bisheriger Formulierung die Begründung der Eilentscheidung dem Aufsichtsrate möglicherweise erst nach mehreren Monaten gegeben werden. Dies ist für das Aufsichtsgremium nicht akzeptabel.

 

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Beschlüsse

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05.10.2011 - Bürgerschaft - vertagt

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02.11.2011 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen