Änderungsantrag - 2011/BV/2546-14 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Volkstheater Rostock GmbH wird geändert:

 

In § 17, Nr. 2 wird als Spiegelstrich ergänzt:

 

„- den Abschluss von Leasing-, Miet- und Pachtverträgen ab einer vom Aufsichtsrat zu bestimmenden Wertgrenze“

 

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Sachverhalt:

 

Zur Begründung der Einfügung Nr. 2 letzter Spiegelstrich: Die Einfügung gebietet dem Aufsichtsrat, die Überwachung der Geschäftsführung aktiv durch Etablierung von Zustimmungsvorbehalten zu betreiben, dies ist Sinn und Zweck des Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG), der neben privatwirtschaftlichen Unternehmen auch solche der öffentlichen Hand verpflichten sollte. Die Änderung soll die Geschäftsführung flexibilisieren und die Überwachung durch den Aufsichtsrat auf wesentliche Dinge konzentrieren.

 

 

 

 

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Beschlüsse

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05.10.2011 - Bürgerschaft - vertagt

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02.11.2011 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen