Änderungsantrag - 2011/BV/2546-13 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Volkstheater Rostock GmbH wird geändert:

 

In § 17, Nr. 2 wird der 6. Spiegelstrich geändert zu:

 

„- die Aufnahme von Krediten sowie die Gewährung von Darlehen ab einer vom Aufsichtsrat zu bestimmenden Wertgrenze sofern diese außerhalb des jeweiligen beschlossenen Wirtschafts- und Investitionsplans liegen“

 

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Sachverhalt:

 

Bisherige Formulierung:

„- die Aufnahme von Krediten sowie die Gewährung von Darlehen ab einer vom Aufsichtsrat zu bestimmenden Wertgrenze“

 

Zur Begründung der Änderung Nr. 2. 6. Spiegelstrich: Die Änderung soll Doppelbefassungen des Aufsichtsrates mit derselben Materie vermeiden. Kredite und Darlehen, die mit Wirtschafts- oder Investitionsplan bereits beschlossen wurden, bedürfen keines weiteren Beschlusses.

 

 

 

 

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Beschlüsse

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05.10.2011 - Bürgerschaft - vertagt

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02.11.2011 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen