Beschlussvorlage - 2011/BV/2650
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Bewilligung für die Zahlung einer Vorsteuerkorrektur für den Parkplatz Wilhelmshöhe in Höhe von 37.300,00 EUR wegen künftiger hoheitlicher Nutzung ab dem 01.01.2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 28.11.2011
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Tief- und Hafenbauamt
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Amt für Management und Controlling
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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29.11.2011
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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13.12.2011
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Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung zur überplanmäßigen Bewilligung im Vermögenshaushalt wird für folgende Haushaltsstelle erteilt:
02.6300.94100031: Übernahme Parkplatz Wilhelmshöhe in Höhe von: 37.300,00 EUR.
Die Deckung erfolgt aus dem Haushaltsausgaberest der Haushaltsstelle: 02.6300.94100010: Sanierung und Erweiterung von Löschwasserleitungen in Höhe von 37.300,00 EUR
Beschlussvorschriften:
Hauptsatzung § 6 (3)
bereits gefasste Beschlüsse:
Beschluss der Bürgerschaft Nr. 0228/08-A vom 07.05.2008
Sachverhalt:
Übersicht der Gesamtausgaben:
Haushaltsstelle | Haushaltsjahr | Betrag in EUR |
02.6300.94100031 | 2011 | 37.300,00 |
Bezeichnung der Haushaltsstelle | ||
Übernahme Parkplatz Wilhelmshöhe |
| 247.300,00 | |
bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen | + | |
neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt | + | |
Summe der voraussichtlichen Gesamtausgabe | = |
Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe
unabweisbar:
Am 01.06.2010 wurde der Parkplatz Wilhelmshöhe lt. Bürgerschaftsbeschluss 0228/08-A in die Bewirtschaftung des Tief- und Hafenbauamtes übernommen. Damit ist vom Tief- und Hafenbauamt die Verwaltungsverantwortung und die Baulastträgerschaft übernommen worden.
Aus steuerlichen Beweggründen ( Vorsteuerabzug bei der damaligen baulichen Errichtung des Parkplatzes durch den Eigenbetrieb Tourismuszentrale Rostock Warnemünde) sollte er nicht als dem öffentlichen Verkehr gewidmete Verkehrsfläche, sondern privatrechtlich, also im BgA Bereich des Tief- und Hafenbauamtes, betrieben und bewirtschaftet werden.
Die Folge ist, dass die Ahndung und Verfolgung der Parkverstöße ebenfalls privatrechtlich und zwar durch das Personal des Tief- und Hafenbauamtes erfolgen muss.
Dies ist jedoch durch den Personalbestand des Tief- und Hafenbauamtes weder fachlich inhaltlich noch kapazitiv leistbar.
Auch im Rahmen einer ständigen kritischen Prüfung zur Schaffung von effizienten und qualitätsgerechten Verwaltungsabläufen ist es nicht zielführend, doppelte Strukturen zur Kontrolle und Ahndung/Verfolgung von Parkverstößen aufzubauen.
Wird die Verkehrsanlage für den öffentlichen Verkehr zum 01.01.2012 gewidmet, kann bzw. muss die Kontrolle, Ahndung und Verfolgung von Parkverstößen durch die dafür gemäß Geschäfts-verteilungsplan der Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock vorgesehenen Struktureinheiten ( Stadt-amt und Kämmerei- und Finanzverwaltungsamt ) erfolgen. Es müssen also nicht im Tief- und Hafenbauamt nur für diese Verkehrsanlage parallele Strukturen aufgebaut oder vorgehalten werden.
Einnahmesituation:
Auf dem Parkplatz Wilhelmshöhe befinden sich 170 PKW- Stellplätze.
Erhöhte Parkentgelte:
Haushaltsjahr | verteilte Knöllchen | bezahlte Knöllchen | Prozent |
2010 (v.01.06.-31.12.) | 216 | 117 | 54,17 % |
2011 (v.01.01.-15.11.) | 392 | 227 | 57,91 % |
Die Kontrolle zur ordnungsmäßigen Entrichtung des Parkentgeltes erfolgt mittels eines Dienstleistungsvertrages durch eine Sicherheitsfirma.
Da eine Verfolgung säumiger Zahler nicht erfolgt, hat dies zur Folge, dass viele Parkverstöße nicht bezahlt werden. Im Zeitraum bis 15.11.2011 wurden lediglich 58% des erhöhten Parkentgeltes abgerechnet. Es ist davon auszugehen, dass sich diese negative Entwicklung ohne weitere Ahndung in den Folgejahren fortsetzen wird.
Einnahmen aus Parkautomaten und Einzahlungen erhöhter Parkentgelte unter Berücksichtigung der Abführung der entfallenden Umsatzsteuer an das Finanzamt:
| Einnahmen
| erhöhte Parkentgelte |
2010 (01.06.10-31.12.10) | 31.900,00 | 985,00 |
2011 (01.01.11-15.11.11) | 44.193,00 | 1.987,40 |
Die Widmung des Parkplatzes für den öffentlichen Verkehr führt zur Zahlung einer Vorsteuerkorrektur an das Finanzamt Rostock in Höhe vom 37.300,00 EUR.
Derzeit wird im Tief- und Hafenbauamt eine Änderung der Stadtverordnung zur Erhebung von Parkgebühren in der Hansestadt Rostock (Parkgebührenverordnung) erarbeitet. Im Ergebnis dessen wird die Tarifzone B bis zum Parkplatz Wilhelmshöhe ausgeweitet.
Damit erhöht sich die Einnahme mit der geänderten Parkgebührenverordnung von derzeit 0,84 EUR für 1 Stunde auf 1,00 EUR (derzeit beträgt das Parkentgelt in der Tarifzone C 0,50 EUR/Stunde).
Geht man von einer gleichen Belegung aus ergibt das eine Mehreinnahme in Höhe von gerundet 10.000,00 EUR pro Jahr.
Die Vorlage zur Änderung der Parkgebührenordnung wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt (Anfang 2012), entsprechend den Fristen für die zu beteiligenden Ausschüsse, der Bürgerschaft vorgelegt.
Der bestehende Dienstleistungsvertrag mit der Sicherheitsfirma ABS wird zum 31.12.2011 gekündigt. Die Leerung der Parkautomaten erfolgt dann von den zuständigen Mitarbeitern für die Parkraumbewirtschaftung des Tief- und Hafenbauamtes.
Ausgabeersparnis ab 2012:
Kündigung Dienstleistungsvertrag 9.825,00 EUR
Druck Belege erhöhtes Parkentgelt: 271,00 EUR
Minderausgaben pro Jahr: 10.096,00 EUR
Die erforderliche Mehrausgabe amortisiert sich nach 22 Monaten ohne Berücksichtigung der Einnahmen aus Kontroll- und Überwachungstätigkeiten (Knöllchen) im Zuständigkeitsbereich des Stadtamtes, so dass für den Gesamthaushalt der Hansestadt Rostock langfristig eine Einnahmeerhöhung erreicht werden kann.
Um diese Verkehrsanlage für den öffentlichen Verkehr zum 01.01.2012 zu widmen, ist die notwendige Veröffentlichung dazu im Stadtanzeiger Rostock noch im Dezember 2011 erforderlich.
unvorhersehbar:
Die Zahlungsmoral für die erhöhten Parkentgelte ist rückläufig und liegt derzeit bei ca. 40%. Eine Verfolgung kann durch das Tief- und Hafenbauamt nicht geleistet werden. Die Vergabe dieser Dienstleistung an ein Inkassounternehmen nimmt zusätzliche Kosten in Anspruch und sollte hinsichtlich der Außenwirkung für die Hansestadt Rostock nicht Ziel führend sein.
Nachweis der Deckung durch Minderausgaben
Haushaltsstelle | Bezeichnung der Haushaltsstelle |
02.6300.94100010 | Sanierung und Erweiterung von Löschwasserleitungen |
|
| in EUR |
Haushaltsansatz und Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr |
| 116.706,03 |
bisher bereitgestellte Mittel für andere Haushaltsstellen | ./. | 0,00 |
bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsstelle | ./. | 7.497,00 |
noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr | = | 109.209,03 |
als Deckungsquelle eingesetzt |
| 37.300,00 |
Begründung der Minderausgaben:
Zur Stabilisierung und Ergänzung des städtischen Löschwassernetzes werden in Abstimmung mit der Eurawasser GmbH in der Hansestadt Rostock Löschwasser führende Trinkwasserleitungen erneuert bzw. saniert. Daran wird die Stadt anteilig mit 50 bis 70 % der Baukosten beteiligt.
Die Ausgaben hierfür werden in Abstimmung mit der Eurawasser GmbH in den jeweiligen Haushaltsplänen des Tief- und Hafenbauamtes eingestellt.
Nach Abstimmung der Abrechnung 2011 können diese Mittel frei gemeldet und als Deckungsquelle eingesetzt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Mehrausgaben auf der Haushaltsstelle: 02.6300.94100031: Übernahme Parkplatz Wilhelmshöhe in Höhe von 37.300,00 EUR
Minderausgaben auf der Haushaltsstelle: 02.6300.94100010: Sanierung und Erweiterung von Löschwasserleitungen in Höhe von 37.300,00 EUR Haushaltsausgaberest-
Roland Methling