Informationsvorlage - 2011/IV/2619

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Beratungsfolge

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Bereits gefasste Beschlüsse: Nr. 2011/AN/2063 vom 13.04.2011

 

Sachverhalt:

 

Kleingärten haben in der Hansestadt Rostock einen hohen Stellenwert und sind ein wesentliches Element der Frei- und Grünflächenstruktur. Ihre hohe Bedeutung entbindet jedoch nicht von der Verantwortung anfallendes Abwasser ordnungsgemäß zu entsorgen. In den zurückliegenden Wochen und Monaten wurde diese Notwendigkeit mit unzähligen Kleingärtnern und mit dem Vorstand des Verbandes der Gartenfreunde e.V. Hansestadt Rostock diskutiert. Das wichtigste Gremium dabei ist die Arbeitsgruppe (AG) Abwasserentsorgung in Kleingartenanlagen (KGA). Sie existiert bereits seit 1999 und berät in regelmäßigen Abständen etwa einmal pro Quartal. In der AG arbeiten unter Leitung des Amtes für Umweltschutz Vertreter des Vorstandes vom Verband der Gartenfreunde, des Warnow-Wasser- und Abwasserverbandes, der EURWASSER NORD GmbH und Mitarbeiter des Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamtes sowie des Amtes für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege gemeinsam an der Lösung der Abwasserproblematik in den Kleingartenanlagen.

Seit dem Inkrafttreten der Wasserrechtlichen Allgemeinverfügung im November 2010 hat sich die Arbeitsgruppe an  4 Terminen (16.12.2010, 10.03.2011, 11.05.2011, 29.06.2011) getroffen und sich insbesondere mit der Umsetzung der wasserrechtlichen Bestimmungen in den KGA befasst. Gegen diese Allgemeinverfügung wurden bei der unteren Wasserbehörde im Amt für Umweltschutz der Hansestadt Rostock 2.641 Widersprüche erhoben. Sie wurden nach einer Anhörung der Widerspruchsführer im Zeitraum von März bis September 2011 in enger Abstimmung mit dem Rechtsamt bearbeitet und beantwortet.

Die Beratung am 11.05.2011 in der KGA „Warnowblick e.V.“ fand im Beisein einiger Bürgerschaftsmitglieder statt. Die nächste Beratung der AG wird am 05.10.2011 durchgeführt.

Zwischenzeitlich wurden zusätzlich am 8. April 2011 eine Besichtigungstour des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (LUV) M-V mit Vertretern des Verbandes der Gartenfreunde und der unteren Wasserbehörde durch vier ausgewählte Kleingartenanlagen in der HRO und eine Beratung am 6. Juni 2011 beim OB mit Vertretern der „Initiativgruppe Kleingärtner“ und des Verbandes der Gartenfreunde sowie Mitarbeitern des Amtes für Umweltschutz, des Amtes für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege und des Rechtsamtes durchgeführt.

 

Die wesentlichen Ergebnisse dieser Beratungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

·         Die an das Ministerium LUV und den Oberbürgermeister HRO häufig herangetragene Bitte um generelle Aufhebung der Anforderungen für Kleingärtner bzw. um Aussetzung der Forderungen aus der Allgemeinverfügung für Kleingärtner im Rentenalter lässt sich nicht umsetzen.

·         Rechtliche Grundlagen der Wasserrechtlichen Allgemeinverfügung sind das Wasserhaushaltsgesetz, das Landeswassergesetz M-V und der Erlass des Ministeriums LUV vom 22.12.2008. Die verbindliche Vorschrift für die Pächter in den Mitgliedsvereinen des Verbandes der Gartenfreunde ist die Laubenordnung vom März 2007.

·         Wissenschaftlich-technische Grundlage für die Abwasserentsorgung in KGA war die Studie der Universität Rostock von 2006, die unter Mitwirkung der AG erarbeitet wurde. Die durchgeführten beispielhaften Abwasseruntersuchungen in ausgewählten KGA zeigten, dass die in Kleingärten anfallenden Abwässer einen überproportional erhöhten Anteil an Stickstoff und schwer abbaubare Schadstoffe aus Reinigungsmitteln und Gartenchemikalien aufwiesen.

·         Der Vorstand der Gartenfreunde und die Vorstände der einzelnen KGA müssen sich mit dem Warnow-Wasser- und Abwasserverband und der unteren Wasserbehörde abstimmen, um unter Beachtung der konkreten Situation angepasste Lösungen zu finden in Abhängigkeit von z. B. Topografie, Grundwasserstand, Wegebreiten und vorhandenen Flächen in der jeweiligen KGA. Da ein Kleingärtner lediglich Pächter eines Teilgrundstücks ist, kann er diese Abstimmung nicht individuell vornehmen.

·         Der Versachlichung der Diskussion und der weiteren Aufklärung über die notwendige ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung in KGA dienen verschiedene Faltblätter, Informationsblätter und Veröffentlichungen im Städtischen Anzeiger, die von dem Verband der Gartenfreunde, dem Ministerium LUV und dem Amt für Umweltschutz 2010 und 2011 herausgegeben worden sind.

·         Besondere Aufmerksamkeit wird den 13 KGA gewidmet, die in einer Trinkwasserschutzzone liegen. Beispielhaft wird gegenwärtig an einem Entsorgungskonzept für die KGA „Warnowblick“ in der Trinkwasserschutzzone II an der Neubrandenburger Straße gearbeitet. Dazu wird eine Übersicht über die sanitäre Ausstattung aller Parzellen in den 13 betroffenen KGA durch den Verband der Gartenfreunde erstellt.

·         Der Warnow-Wasser- und Abwasserverband als abwasserentsorgungspflichtige Körperschaft bindet vertraglich lokale Entsorgungsunternehmen, die technisch in der Lage sind, das Abwasser in den KGA zu beseitigen. Dazu werden gemeinsam mit dem Verband der Gartenfreunde und den einzelnen Vorständen spezifische Entsorgungskonzepte für die jeweiligen Anlagen erarbeitet.

·         Im Auftrag des Ministeriums LUV wurde durch die TU Berlin eine  Handlungsanleitung zur Dichtheitsprüfung von abflusslosen Sammelgruben in Kleingartenanlagen erarbeitet (Aug. 2011). Ziel ist es, auf der Grundlage dieser Anleitung den Gartenfreunden eine kostengünstige Variante für die Behälterprüfung anzubieten.

·         Auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung des Kleingartenwesens vom 4. Mai 2010 besteht die Möglichkeit, Investitionen für Gemeinschaftsanlagen der Abwasserentsorgung bis zu einer Höhe von 50 % durch Zuschüsse zu unterstützen. In Rostock erhielten im Jahr 2011 drei Kleingartenvereine Zuwendungsbescheide vom Ministerium LUV.

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

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02.11.2011 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben