Beschlussvorlage - 2011/BV/2614
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10.MK.63 "Werftdreieck"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 01.10.2013
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11)
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Vorberatung
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12.10.2011
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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13.10.2011
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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19.10.2011
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Bereit
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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25.10.2011
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29.11.2011
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10.01.2012
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Bereit
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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02.11.2011
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Beschlussvorschlag: - zurückgezogen am 27.09.2013;
- siehe Nr. 2013/BV/4769 03.1/Wo. 01.10.2013
Der Bebauungsplan Nr. 10.MK.63 Werftdreieck,
begrenzt im Norden durch die Werftstraße
im Süden durch die Lübecker Straße,
im Osten durch den Schnittpunkt der beiden o.g. Straßen,
im Westen durch die Max-Eyth-Straße
soll zum ersten Mal geändert werden.
Die Änderung erfolgt unter anderem mit der Zielstellung, im Geltungsbereich einen Sportfachmarkt anzusiedeln, wobei auf Flächen- und Sortimentsbegrenzungen verzichtet werden soll.
Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 2 KV M-V
§ 2 Abs. 1 BauGB
bereits gefasste Beschlüsse:
keine
Sachverhalt:
Der B-Plan Nr. 10.MK.63 Werftdreieck wurde am 04.06.1997 durch die Bürgerschaft beschlossen. Auf Grund von Maßgaben im Rahmen der Genehmigung durch die obere Verwaltungsbehörde kam es erst am 10.05.2006 zum Beitrittsbeschluss der Bürgerschaft. Der B-Plan ist seit dem 28.06.2006 rechtskräftig.
In der gesamten Zwischenzeit erfolgte keinerlei bauliche Umsetzung der Planung.
Die Gründe hierfür werden darin gesehen, dass die planerische Zielstellung aus den frühen 90er-Jahren stammt und vordergründig einen großen Bürostandort vorsah. Hierzu wurden aus städtebaulichen Überlegungen sehr konkrete Festsetzungen zur Geschossigkeit und zu den überbaubaren Grundstücksflächen getroffen. Eine entsprechende Nachfrage nach großen Büroflächen ist allerdings aktuell und in absehbarer Zeit nicht vorhanden bzw. zu erwarten.
Aus diesem Grund soll das Konzept zur Nutzung und Bebauung der Flächen grundsätzlich überarbeitet werden.
Mit der Änderung soll unter anderem Planungsrecht geschaffen werden für die Ansiedlung eines großen Sportfachmarktes. Hierbei soll auf einschränkende Festsetzungen zur Verkaufsflächengröße und zum Sortiment verzichtet werden, da es sich um einen städtebaulich integrierten Standort handelt. Die planerische Absicht erfolgt vor dem Hintergrund, dass die Firma Decathlon ein konkretes Ansiedlungsinteresse am Standort Rostock bekundet hat. Der vom Unternehmen favorisierte Standort im Bereich Schutow, westlich der Messestraße, ist aus landesplanerischer Sicht allerdings nicht umsetzbar. Die durch die Hansestadt Rostock benannten alternativen Standorte wurden durch das Unternehmen geprüft. Gleichzeitig erfolgte eine Prüfung durch die IHK zu Rostock, unter Einbeziehung von Experten. Im Ergebnis wird der Standort Werftdreieck zur Ansiedlung empfohlen. Dieser Empfehlung wird auch durch die Firma Decathlon im Grundsatz gefolgt.
Auf Grund der hohen verkehrlichen Belastungen auf dem umliegenden Straßennetz und der teilweise deutlich eingeschränkten Leistungsfähigkeit einzelner Verkehrsknoten, soll im Rahmen der Planung geprüft werden, in welcher Form das Straßennetz und die Verkehrsflüsse auf langfristige Sicht optimiert werden können.
Durch die zentrale Lage des Plangebietes in der Stadt sind an die zukünftige Bebauung besondere städtebauliche und gestalterische Ansprüche zu stellen.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 8,8 ha.
12.10.2011 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Der Bebauungsplan Nr. 10.MK.63 Werftdreieck,
begrenzt im Norden durch die Werftstraße
im Süden durch die Lübecker Straße,
im Osten durch den Schnittpunkt der beiden o.g. Straßen,
im Westen durch die Max-Eyth-Straße
soll zum ersten Mal geändert werden.
Die Änderung erfolgt unter anderem mit der Zielstellung, im Geltungsbereich einen Sportfachmarkt anzusiedeln, wobei auf Flächen- und Sortimentsbegrenzungen verzichtet werden soll.
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 11 |
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Dagegen: | 0 |
| Angenommen | X |
Enthaltungen: | 0 |
| Abgelehnt |
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19.10.2011 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Der Bebauungsplan Nr. 10.MK.63 Werftdreieck,
begrenzt im Norden durch die Werftstraße
im Süden durch die Lübecker Straße,
im Osten durch den Schnittpunkt der beiden o.g. Straßen,
im Westen durch die Max-Eyth-Straße
soll zum ersten Mal geändert werden.
Die Änderung erfolgt unter anderem mit der Zielstellung, im Geltungsbereich einen Sportfachmarkt anzusiedeln, wobei auf Flächen- und Sortimentsbegrenzungen verzichtet werden soll.
Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2011/BV/2614 einschließlich Nachtrag:
Das Abstimmungsergebnis versteht sich unter Berücksichtigung der zugestimmten Änderungsanträge 2011/BV/2614-02 (ÄA), 2011/BV/2614-03 (ÄA), 2011/BV/2614-04 (ÄA):
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 7 |
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Dagegen: | 1 |
| Angenommen | x |
Enthaltungen: | 1 |
| Abgelehnt |
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29.11.2011 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt
Beschlussvorschlag:
Der Bebauungsplan Nr. 10.MK.63 „Werftdreieck“,
begrenzt im Norden durch die Werftstraße
im Süden durch die Lübecker Straße,
im Osten durch den Schnittpunkt der beiden o.g. Straßen,
im Westen durch die Max-Eyth-Straße
soll zum ersten Mal geändert werden.
Die Änderung erfolgt unter anderem mit der Zielstellung, im Geltungsbereich einen Sportfachmarkt anzusiedeln, wobei auf Flächen- und Sortimentsbegrenzungen verzichtet werden soll.
10.01.2012 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt
Beschlussvorschlag:
Der Bebauungsplan Nr. 10.MK.63 „Werftdreieck“,
begrenzt im Norden durch die Werftstraße
im Süden durch die Lübecker Straße,
im Osten durch den Schnittpunkt der beiden o.g. Straßen,
im Westen durch die Max-Eyth-Straße
soll zum ersten Mal geändert werden.
Die Änderung erfolgt unter anderem mit der Zielstellung, im Geltungsbereich einen Sportfachmarkt anzusiedeln, wobei auf Flächen- und Sortimentsbegrenzungen verzichtet werden soll.