Änderungsantrag - 2011/BV/2546-01 (ÄA)

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

 

Die Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Volkstheater Rostock GmbH wird geändert:

 

In § 6 wird Nr. 5 komplett gestrichen.

 

Reduzieren

Sachverhalt:

 

Gestrichen wird:

„Die Absätze 3 und 4 gelten nicht im Falle der Veräußerung durch die Hansestadt Rostock an andere Gemeinden, Ämter und Landkreise. Die Hansestadt Rostock wird in Fällen der Absätze 3 und 4 die Gesellschafter rechtzeitig vorher über eine geplante Veräußerung informieren.“

 

Zur Begründung der Streichung Nr. 5: Es ist nicht erkennbar, warum ein Verkauf an Gemeinden, Ämter oder Landkreise anderen Regeln folgen sollte, als ein Verkauf an z.B. Mitgesellschafter. Es ist nicht erkennbar, warum eine Veräußerung an z.B. andere Gemeinden keiner Einwilligung durch die Gesellschafterversammlung bedarf. Ebenso ist unklar, warum in diesem Fall das Vorkaufsrecht für Mitgesellschafter nicht greifen sollte.

 

Reduzieren

 

 

Loading...

Beschlüsse

Reduzieren

05.10.2011 - Bürgerschaft - vertagt

Erweitern

02.11.2011 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen