Antrag - 2011/AN/2589

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Beratungsfolge

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Bereits gefasste Beschlüsse:

0575/08-BV

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in den Gesellschafterversammlungen der kommunalen Unternehmen entsprechende Beschlüsse herbeizuführen, wonach den Bei- und Aufsichtsratsmitgliedern analog zu § 15 (3) EntschVO M-V zusätzlich zum Sitzungsgeld auf Antrag auch notwendige Aufwendungen für die Beaufsichtigung von Kindern bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr oder die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger ersetzt werden, sofern eine ausreichende Beaufsichtigung oder Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann. Ist die Hansestadt Rostock nur mittelbar, z. B. über die RVV GmbH oder die WIRO GmbH, an der Gesellschaft beteiligt, so ist die Muttergesellschaft anzuweisen. Der Hauptausschuss wird über die Umsetzung des Beschlusses zeitnah unterrichtet.

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Sachverhalt:

 

Mit der Übernahme der Betreuungskosten während der Bei- und Aufsichtsratssitzungen sollen betroffene Personen entlastet werden und somit diesen Personen die Tätigkeit in den Bei- und Aufsichtsräten erleichtert oder überhaupt erst ermöglicht werden. Die hier vorgeschlagene Regelung ist dem § 15 (3)  EntschVO M-V entnommen und findet bereits Anwendung auf Sitzungen der Bürgerschaft und ihrer Ausschüsse.

 

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gez. Johann-Georg Jaeger                                                        gez. Andreas Engelmann

für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN              für die Fraktion DIE LINKE.

 

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gez. Rainer Albrecht                                                                      gez. Dr. Sybille Bachmann

für die Fraktion der SPD                            für die Fraktion Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09

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gez. Dr. Dr. Malte Philipp

für die Fraktion FÜR Rostock

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Beschlüsse

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12.10.2011 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - ungeändert beschlossen

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18.10.2011 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

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02.11.2011 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen