Anfrage der Fraktion - 2011/AF/2571

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Beratungsfolge

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Durch den mangelnden finanziellen Spielraum auf Grund der angehäuften hohen Fehlbeträge in Verwaltungshaushalten vergangener Jahre haben sich Sanierungsstaus in verschiedenen Bereichen der rostocker Infrastruktur ergeben. Neben Straßen im Allgemeinen betrifft dies vor allem auch Ingenieurbauwerke. Zuletzt wurde 2009 eine aktuelle Übersicht über die Untersuchungen gegeben, die einen sich ständig verschlechternden Zustand attestierten. Im Rahmen zukünftiger Entwicklungen des Hafen Rostock sowie der wünschenswerten Ansiedlung weiterer Unternehmen auch des produzierenden Gewerbes, insbesondere der hafenaffinen Industrie, muss vermehrtes Augenmerk auf die Leistungsfähigkeit und Sicherheit des Hauptverkehrsnetzes gelegt werden, zudem aus städtischer Sicht vor allem das Straßennetz mit zugehörigen Straßenbrücken gehört.

Der Oberbürgermeister wird daher gebeten zu beantworten:

1.       Für welche Straßenbrücken in der Baulast der Hansestadt Rostock sind Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten bis 2018 zwingend notwendig? Wie hoch ist jeweils der überschlägig geschätzte Sanierungsaufwand je Bauwerk in welchem Zeitraum?

2.       Für welche Last sind die unter 1. genannten Brücken gegenwärtig zugelassen, bestehen dabei Einschränkungen im Vergleich zur ursprünglich angenommenen Last? Sind weitere Verkehrseinschränkungen aufgetreten?

3.       Für welche der unter 1. genannten Brücken sind die benötigten Gelder bereits ausreichend in Aussicht gestellt und eingeplant?

4.       Für welche der unter 1. genannten Brücken konnten bisher nicht ausreichend Gelder in die Planung aufgenommen werden? Bitte aufschlüsseln nach Bauwerk, Gesamtvolumen und jahresanteilige Summen.

5.       Welche Konsequenzen für zukünftige Sanierungsarbeiten zieht die Verwaltung aus den bei der Sanierung der Vorpommernbrücke erst im Bauverlauf aufgetretenen höheren Kosten im Vergleich zur Planung und damit einhergehenden Bauzeitverzögerungen?

6.       Welche Aufwendungen für Straßenbrücken für die die Hansestadt Rostock anteilig zuständig ist werden bis 2018 notwendig?

7.       Welche Straßenbrücken werden bis 2018 in der Baulast der HRO neu errichtet? Welche Kosten entstehen für die Stadt hierdurch?

8.       Welche anteiligen Kosten entstehen der Stadt bis 2018 für weitere Bauwerke, bei denen die Stadt nicht Baulastträger ist?

Dr. Ulrich Seidel

FDP-Fraktion

 

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Beschlüsse

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02.11.2011 - Bürgerschaft - vertagt

 

Zur Bitte von Herrn Asendorf auf Vertagung der Anfrage bis Februar 2012 gibt es keine gegenteiligen Auffassungen durch die Mitglieder der Bürgerschaft.

 

 

 

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01.02.2012 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben