Beschlussvorlage - 2011/BV/2546

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Volkstheater Rostock GmbH (Anlage).

 

 

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Beschlussvorschriften:

 

§ 22 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

0203/08-BV vom 07.05.2008

 

 

Sachverhalt:

 

Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 07.Mai 2008 mit Beschluss Nr. 0203/08 die Beteiligungsunternehmen der Hansestadt Rostock verpflichtet, eine verantwortungsvolle Unternehmensführung zu gewährleisten, die sich sowohl am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens selbst, als auch am Gemeinwohl orientiert. Im Hinblick auf diese komplexe Aufgabenstellung hat die Bürgerschaft den Public Corporate Governance (PCGK) beschlossen.

Gemäß § 4 des Gesellschaftervertrages der Volkstheater Rostock GbmH vom 07.04.2009 liegt dem Geschäftsjahr gegenwärtig das Spielzeitjahr, jeweils vom 01.08.bis 31.07.des folgenden Jahres zugrunde.

Unter der Voraussetzung eines positiven Eigenkapitals zum 31.12.2011 beabsichtigt die Volkstheater Rostock GmbH das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr anzupassen.

 

Diese Anpassung erweist sich als erforderlich, da mit Einführung der Doppik es im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses der Hansestadt Rostock gemäß Neufassung der EigVO M-V zwingend erforderlich ist, dass auch die Gesellschaften, die ein versetztes Wirtschaftsjahr abweichend vom Haushaltsjahr führen, zusätzlich einen Zwischenabschluss jeweils zum 31.12. des Kalenderjahres vorzulegen haben.

Des Weiteren erfolgen die lfd. städtischen  Zuschusszahlungen der Hansestadt Rostock sowie auch die FAG- Zuweisung des Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur für Theater und Orchester nach § 19 FAG Erlass jeweils auf das Kalenderjahr. Die damit verbundenen Planungen und Abrechnungen sind entsprechend mit einem erheblichen Mehraufwand und Mehrkosten verbunden.

Eine Umstellung des Geschäftsjahres auf das Kalenderjahr schafft eine effizientere Vergleichbarkeit, Transparenz und gewährleistet eine verantwortungsvolle Unternehmensführung. Die ehemals vom Volkstheater Rostock gewünschte Anpassung des Wirtschaftsjahre an das Spielzeitjahr kann somit nicht weiter aufrechterhalten werden.

 

Auf dieser Grundlage wurde der als Anlage beiliegende Gesellschaftsvertragsentwurf  im § 4 entsprechend geändert.

Dem noch abzuschließende Wirtschaftsjahr 2010/2011(vom 01.08.2010 bis 31.07.2011) schließt sich das Rumpfwirtschaftsjahr vom 01.08.-31.12.2011 an, so dass beginnend ab dem 01.01.2012 dem Geschäftsbetrieb der Volkstheater Rostock GmbH das Kalenderjahr zugrunde liegen würde.

 

Der Aufsichtsrat hat hierzu ausführlich in seinen Sitzungen beraten. Nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft wird der Gesellschaftsvertrag notariell beglaubigt und der Rechtsaufsichtsbehörde zur Kenntnis gegeben.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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20.09.2011 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

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05.10.2011 - Bürgerschaft - vertagt

 

 

- bis zur Sitzung der Bürgerschaft am 02.11.2011 vertagt
(siehe TOP 2, Änderungen der Tagesordnung, Geschäftsordnungsanträge)

 

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02.11.2011 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

 

Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Volkstheater Rostock GmbH.

 

(überarbeitete Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Volkstheater Rostock GmbH wird der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 9 beigelegt)

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt