Antrag - 2011/AN/2542

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft eine Satzung zur Sicherung der Zweckbestimmung von Wohneigentum oder Teileigentum mit dem Ziel vorzulegen, dass in Gebieten mit Fremdenverkehrfunktion die Begründung oder Teilung von Wohnungseigentum in Warnemünde der Genehmigung unterliegt.

Die Satzung soll der Bürgerschaft zur Märzsitzung 2012 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

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Begründung:

Im Abschlussbericht zur städtebaulichen Rahmenplanung für Rostock-Warnemünde (Strukturkonzept Warnemünde) wird die Empfehlung ausgesprochen, dass zum Schutz der Wohnnutzung für Warnemünde geprüft werden sollte,

·         ob nach § 22 BauGB Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen im Rahmen des B-Plans die Begründung von Wohneigentum einer besonderen Genehmigung zu unterstellen ist und

·         inwieweit Regelungen über Aufteilung und Begründung von Teileigentum im Rahmen der Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB zu treffen bzw. durchzusetzen sind,

·         inwieweit im Ortsbereich ein allgemeines Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB oder nach § 27 zu Gunsten Dritter erlassen werden kann.

Diese vorgeschlagenen Instrumente sollen zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung genutzt werden, da bereits eine weitgreifende Umwandlung erfolgt ist. Dies schadet dem Stadtteil auf lange Sicht. Warnemünde soll als herausragender Wohnstandort erhalten bleiben und weiter entwickelt werden.

Der Schutz durch eine Satzung ist so wichtig, dass bereits jetzt, aus dem noch nicht beschlossenen Konzept herausgelöst, ein schnelles Handeln erfolgen muss.

 

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Beschlüsse

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13.09.2011 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - ungeändert beschlossen

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15.09.2011 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

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29.09.2011 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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05.10.2011 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen