Beschlussvorlage - 2011/BV/2520

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft genehmigt die Eilentscheidung des Hauptausschusses vom 23.08.2011.

 

Der Hauptausschuss hat  folgenden Beschluss Nr. 2011/DV/2489 gefasst:

 

Der Volkstheater Rostock GmbH werden für Leistungsphase 5 der HOAI finanzielle Mittel in Höhe von 37 TEUR zur Verfügung gestellt.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt einen Gesellschafterbeschluss herbeizuführen, in dem die Geschäftsführung der Volkstheater Rostock GmbH ermächtigt wird, die Leistungsphase 5 der HOAI zu beauftragen.

 

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Beschlussvorschriften:

 

§§ 35 (2) und 71 (4) Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

2011/DV/2489 vom 23.08.2011

 

 

Sachverhalt:

 

Wenn die Vergabe zur Erstellung des Leistungsverzeichnisses nicht zum jetzigen Zeitpunkt erfolgt, würden sonst 14 Tage bis 3 Wochen an Zeit verloren gehen und das Theaterzelt würde länger benötigt werden, so dass in der Folge nach Einschätzung des Theaters zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 100 TEUR anfallen würden.

Vor diesem Hintergrund hat der Hauptausschuss am 23.08.2011 gemäß §§ 35 (2) und 71 (4) entschieden, da die Erledigung nicht bis zu einer Dringlichkeitssitzung der Gemeindevertretung aufgehoben werden konnte. Der Hauptausschuss hat dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zugestimmt. Der Oberbürgermeister hat auf dieser Grundlage den Beschluss in der Gesellschafterversammlung am 25.08.2011 umgesetzt. Die Eilentscheidung wird der Bürgerschaft zur Genehmigung vorgelegt.

 

Entsprechend des Beschlusses Nr. 2011/DV/2200 vom 18.05.2011, in dem die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock die Bereitstellung von 200 TEUR für die Baugenehmigungsplanung zur Ertüchtigung des Großen Hauses zur mittelfristigen Nutzung als Betriebs- und Arbeitsstätte sowie Versammlungsstätte gemäß ArbStättVO/VstättVO bis zur Fertigstellung des Theaterneubaus beschlossen hat, sind die Planungsleistungen erbracht worden und abgeschlossen.

 

Die bereitgestellten 200 TEUR wurden für folgende Planungsleistungen aufgewendet:

-Beratungsleistungen zum Brandschutzkonzept sowie Begleitung der Genehmigungsplanung durch die Hagen Ingenieurgesellschaft für Brandschutz mbH

-Planungsleistungen – Sanierung Brandschutzmängel- der Hackmann+Kollath Ingenieur-Consult GmbH (Vertrag Gebäude, Vertrag technische Ausrüstung, Vertrag ES Bau).

 

Diese Leistungen umfassten Vor- und Entwurfsplanungen für die Lufttechnischen Anlagen, den Starkstrom-, und Fernmeldeanlagen und die nutzerspezifischen Anlagen.

Darüber hinaus sind Aufwendungen für noch ausstehende Ausführungsplanungen und Ausschreibungen in Höhe von 109 TEUR notwendig.

Um nicht Gefahr zu laufen, dass sich die Baumaßnahmen auf der Zeitachse weiter nach hinten verschieben mit der Folge erhöhter Aufwendungen für die Ersatzspielstätte Theaterzelt ist es unabdingbar, dass 37 TEUR von den 109 TEUR noch zu erbringenden Planungsleistungen sofort zur Verfügung gestellt werden, damit  die HKC GmbH jetzt bereits Leistungsverzeichnisse mit einem überschaubaren Planungshintergrund erstellen kann. Diese Leistungen werden bis zum 07.09.2011 fällig.

Die notwendigen Mittel zur Ertüchtigung des Großen Hauses sind im 1. Nachtrag zur Haushaltsplanung 2011 in der Haushaltsstelle 02.8420.98500109 veranschlagt.

In der Haushaltsstelle 02.8420.98500109 werden damit insgesamt 1.750 Mio. EUR veranschlagt, die sich wie folgt zusammensetzen:

    1.310 Mio. EUR  (ursprüngliche Planung und Kostenschätzung)

+     200 TEUR      (Beschluss Nr. 2011/DV/2200 vom 18.05.2011 Planungsleistungen)

+     240 TEUR      (zusätzliche Planungsleistungen + Mehrbedarf für notwendige Investitionen)

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

 

 

 

 

Holger Matthäus

Senator für Bau und Umwelt

Bevollmächtigter des Oberbürgermeisters

 

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07.09.2011 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen