Informationsvorlage - 2011/IV/2517

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften:  § 80 SGB VIII

 

 

 

Sachverhalt:

 

Lunte e.V. ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 KJHG und mit seinen Angeboten in der Schulsozialarbeit, der Berufsfrühorientierung und der Kompetenzagentur seit Jahren fester Bestandteil der kommunalen Kinder- und Jugendhilfeplanung der Hansestadt Rostock. Der Träger leistet eine fachliche qualitative Arbeit und ist ein zuverlässiger Partner.

 

Nach den Vorgaben der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erlassenen Förderrichtlinie zu den Kompetenzagenturen und Vorgaben des Bundes-ministeriums für Arbeit und Soziales beträgt der Finanzierungsanteil

 

65 %  Bund ESF

20 %  örtliche Träger der Grundsicherung (ARGE/Jobcenter)

15 %  Anteil Dritter (örtliche Träger der Jugendhilfe, Ministerium, Träger).

 

Der Anteil Dritter wurde ab dem Haushaltsjahr 2009 mit max. 50% aus dem Landes-programm „Jugendberufshilfe“ kofinanziert, sofern die Gesamtfinanzierung durch alle Zuwen-dungsgeber gesichert war.

                                                                                                        

Die Förderung der Kompetenzagenturen aus Mitteln der Bundes-ESF war zunächst nur bis zum 31.08.2011 vorgesehen. Im Haushaltsjahr 2011 ist die Förderung zurzeit noch mit dem Finanzierungsanteil der ARGEN/Jobcenter und durch das Jugendamt der Hansestadt Rostock, vorbehaltlich des Beschlusses des Haushaltes durch die Bürgerschaft und der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde sowie vorbehaltlich des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses, gesichert.

 

 

 

 

Aufgrund von restlichen Mitteln und guten Ergebnissen wurde die Fortführung des Programms bis zum 31.12.2013 mit wesentlichen Änderungen in der Kofinanzierung durch den Bund beschlossen.

 

Mittel aus dem SGB II bzw. SGB III (örtliche Träger der Grundsicherung) werden ab

Januar 2012 nicht mehr anerkannt (20%).

 

Von Seiten der Landesebene ist eine prozentuale Erhöhung der Kofinanzierung des Programms „Kompetenzagentur“ Rostock (welche vom Bund ausgewählt worden ist) nicht möglich. Das Ministerium bleibt bei seiner bisherigen Förderung (7,5%)

 

Für den örtlichen Träger der Jugendhilfe bedeutet dies, dass der Kostenanteil des örtlichen Trägers der Grundsicherung (ARGE/Jobcenter) durch das Jugendamt Rostock übernommen werden müsste.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist es (aufgrund der gegenwärtigen Haushaltslage sowie der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel) dem örtlichen Träger der Jugendhilfe nicht möglich, dass Programm „Kompetenzagentur“ über den 31.12.2011 hinaus zu fördern.

 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt stellen sich die bleibenden Kosten, trotz des Abbaus einer Personalstelle ab dem 01.09.2011, wie folgt da.

 

HHJ                            Kosten                                          Kofi / Land                            notwendiger Zuschuss JA HRO

                                                                                                               

2011                            21.939,23 €                            10.969,62 €                            10.969,62 €

2012                            32.116,36 €                              2.408,73 €                            29.707,63 €

2013                            35.629,30 €                              2.672,20 €                            32.957,10 €

 

 

Zu bedenken ist auch, dass nach dem Wegfall der Kofinanzierung der Bundes-ESF ab dem HHJ 2014 die gesamte Finanzierung gegenwärtig ungeklärt ist.

 

 

 

Dr. Liane Melzer

 

 

 

 

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Beschlüsse

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13.09.2011 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis gegeben