Beschlussvorlage - 2011/BV/2485

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1. Die während der öffentlichen Auslegungen der Entwürfe des Bebauungsplans Nr. 01.WA.165 „Nördlich des Stolteraer Weges“ vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

2. Für eine Fläche in Diedrichshagen, begrenzt

 

im Osten:    durch die Grundstücke Stolteraer Weg Nr. 33a, Waldweg 10a und 10b

im Westen: durch den Waldweg in Richtung Wilhelmshöhe

im Süden:   durch den Stolteraer Weg

im Norden: ab einer Tiefe von ca. 60 m parallel zum Stolteraer Weg durch Ackerfläche

 

wird entsprechend § 10 BauGB der Bebauungsplan Nr. 01.WA.165 „Nördlich des Stolteraer Weges“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. (Anlage 2)

 

 

 

3. Die Begründung wird gebilligt. (Anlage 3)

 

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Beschlussvorschriften:                            § 22 Abs. 3 KV M-V, § 10 BauGB

 

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:              Entwurfs- und Auslegungsbeschluss Nr. 2010/BV/1585                                                                       vom 02.02.2011

 

 

Sachverhalt:

 

Die Bürgerschaft hat am 02.12.2009, mit Bezug auf die Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes, die Aufstellung eines Bebauungsplanes nördlich des Stolteraer Weges beschlossen. Dies erfolgte mit der Absicht, dass auf der Fläche eine qualitätsvolle, großzügige Bebauungsstruktur entsteht, die auf die hohe Sensibilität des Raumes (Küstennähe, Tourismusraum, Nähe zu einem FFH-Gebiet, angrenzendes Landschaftsschutzgebiet) reagiert und durch eine grünordnerische Einbindung die nördliche Grenze der Ortslage zum Landschaftsraum definiert. Mit dem Bebauungsplan soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung sichergestellt werden.

 

Die wesentlichen Planungsziele sind:

 

-        Entwicklung einer Bebauungsstruktur, die sich in das dörfliche Umfeld einpasst, durch:

              Bebauungstiefen in Anlehnung an den östlich angrenzenden Bereich des Stolteraer Wegs

lockere Bebauung für ca. 20 Wohnhäuser

              Grundstücksgrößen von mindestens 800  bis 1.100 m²

Anordnung von jeweils 4 Grundstücken/Gebäuden zu einer Gruppe

Gliederung der Gruppen untereinander durch Pflanzungen

Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung             

-        Abgrenzung nach Norden zur offenen Landschaft durch Pflanzgebote

-        Neuordnung des Stolteraer Wegs mit angemessener Fahrbahnbreite und verkehrsberuhigenden Einengungen, einem separatem Gehweg auf der Südseite sowie auf der Nordseite ein teilweiser Erhalt vorhandener Heckenstrukturen, ergänzende Baumpflanzungen und Stellplätze

-        Grünausgleich teilweise im Plangebiet sowie extern im Bereich des nördlich angrenzenden „Selebruch“

 

Das Plangebiet umfasst ca. 3,4 ha, zuzüglich einer Fläche für externe Ausgleichsmaßnahmen.

 

Der Entwurf des B-Plans hat in der Zeit vom 03.03.2011 bis zum 04.04.2011 öffentlich ausgelegen.

Die vorgebrachten Hinweise und Anregungen führten gegenüber dem ausgelegten Planentwurf zu geringfügigen Änderungen. Der Erhalt der vorhandenen Hecke wurde nochmals geprüft, mit dem Ergebnis, dass der westliche Abschnitt erhalten werden kann. Damit ergibt sich eine Einengung der Verkehrsfläche, die eine verkehrsberuhigende Wirkung übernimmt und die Baufläche verringert sich geringfügig. Außerdem wird auf die Inanspruchnahme einer privaten Fläche zum Ausbau des Stolteraer Weges im östlichen Bereich verzichtet und die wird Verkehrsfläche entsprechend reduziert.

 

Bestandteil des vorliegenden Planentwurfs ist ein Umweltbericht, der die umweltrelevanten Auswirkungen der Planung bewertet. Von besonderer Bedeutung sind im vorliegenden Fall Fragen des Lärmschutzes sowie Eingriffe in Natur und Landschaft.

Die naturschutzrechtlich relevanten Eingriffe wurden in einem Grünordnungsplan ermittelt und deren Ausgleich erfolgt auf dem Grundstück des Vorhabens sowie auf einer externen Fläche im Bereich des nördlich angrenzenden „Selebruch“.

 

 

Der Vorhabenträger für den Wohnungsbau hat sich in einem Städtebaulichen- und Erschließungsvertrag verpflichtet, die Kosten für die Erschließung des Gebietes, einschließlich des Ausbaus des Stolteraer Weges sowie der Kosten für die Umsetzung der grünordnerischen und naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen zu übernehmen. Außerdem wurden durch den Investor die Planungskosten übernommen.

Durch die vertraglich geregelte Kostenübernahme entstehen keine finanziellen Auswirkungen für die Hansestadt Rostock.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Planungskosten, Erschließungskosten, Unterhaltungskosten für hergestellte Grün- und Verkehrsflächen werden hauptsächlich vom Investor getragen.

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Beschlüsse

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11.10.2011 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - ungeändert beschlossen

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13.10.2011 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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19.10.2011 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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25.10.2011 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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02.11.2011 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen