Änderungsantrag - 2011/BV/2414-02 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Wenn der direkte Bilanzgewinn der WIRO Wohnen in Rostock GmbH für das Geschäftsjahr 2011 an dessen Ende die mit dem Haushaltsentwurf 2011 vorgeschriebene Vorabausschüttung nicht erreicht, wird durch die WIRO eine entsprechende Bestandsbereinigung durchgeführt.

 

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Sachverhalt:

 

Der Hauptgesellschaftszweck der WIRO ist Vermietung und Vermarktung. Um diesen zu erfüllen braucht sie keine weiteren wesentlichen Rücklagen zu bilden. Die WIRO soll nicht maßgeblich gewinnorientiert arbeiten, sondern soziale Aufgaben im bereich Wohnungswesen wahrnehmen. Sie kann somit die Gewinne an den Gesellschafter abführen oder als kundenorientierte Maßnahme die Mieten senken, was dem Standort Rostock zu Gute kommen würde. Dieses ist aber auf Grund der momentanen gesamtstädtischen Haushaltslage nicht realisierbar. Demzufolge kann der reine Bilanzgewinn an den Gesellschafter abgeführt werden.

 

Wenn der Bilanzgewinn des Wirtschaftsjahres 2011 nach Feststellung des Jahresabschlusses nicht in der erwarteten Höhe ausfällt, sollen zum Zwecke der Auffüllung des benötigten Betrages in der Höhe von 10 Millionen Euro zur Altschuldentilgung nach Forderung des Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern Bestandsbereinigungen durchgeführt werden.

 

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Beschlüsse

Erweitern

30.08.2011 - Finanzausschuss - abgelehnt

Erweitern

07.09.2011 - Bürgerschaft - abgelehnt