Beschlussvorlage - 2011/BV/2449

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Sechste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hansestadt Rostock (Anlage 1) und billigt die dazugehörige Kalkulation (Anlagen 2 - 5).

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs.3 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse:

0683/05-BV, 0723/06-BV, 0720/07-BV, 0540/08-BV, 2009/BV/0509 und 2010/BV/1418

 

Sachverhalt:

Mit der eingereichten Beschlussvorlage soll der § 4 der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hansestadt Rostock geändert werden.

 

Im § 4 sind die Gebührensätze für die einzelnen Reinigungsklassen festgelegt.

Auf der Grundlage der Gebührenkalkulation, die als Anlage 2 Bestandteil der Beschlussvorlage ist, ergeben sich für das Jahr 2012 unter Beibehaltung des Allgemeininteresses (Anlage 2 Seite 5) in den Reinigungsklassen 1 sowie 4 - 7 um 0,9 bis 8,3 Prozent höhere Gebührensätze als im laufenden Jahr. In der Reinigungsklasse 2 sinkt die Gebühr um 0,6 Prozent. In der Reinigungsklasse 3 bleibt die Gebühr gleich.

Die Gründe hierfür werden im folgenden Abschnitt zur „Kostenentwicklung“ näher erläutert.

Auf der Grundlage des Vertrages über die Straßenreinigung vom 17.02.1994 und dem vorgegebenen Leistungsumfang hat die Stadtentsorgung Rostock GmbH ihre Kosten kalkuliert und die entsprechenden Einzelpreise für 2012 ermittelt.

Durch die gab Designer und Ingenieure GmbH wurden die kalkulierten Entgelte auf die Vereinbarkeit mit den preisrechtlichen Vorschriften geprüft.

Ein entsprechender Prüfbericht wurde ausgefertigt und ist Grundlage für die Übernahme der Preise in die Gebührenkalkulation (Anlage 8 der Beschlussvorlage).

 

Kostenentwicklung 2012 im Vergleich zu 2011

 

 

2011

2012

Differenz

Änderung in %

Reinigung Fahrbahn

1.445.800 €

1.511.900 €

66.100 €

4,6

Reinigung Gehwege

422.700 €

423.500 €

800 €

0,2

Winterdienst Fahrbahn

1.233.800 €

1.468.800 €

235.000 €

19,0

Winterdienst Gehwege

464.600 €

611.800 €

147.200 €

31,7

Entsorgung Kehrgut

116.700 €

125.700 €

9.000 €

7,7

zusätzliche Reinigungen

5.000 €

15.000 €

10.000 €

200,0

Leistungen Stadtentsorgung gesamt

3.688.600 €

4.156.700 €

468.100 €

12,7

Kosten Umweltamt

137.900 €

146.800 €

8.900 €

6,5

Kosten Kämmerei und Finanzverwaltungsamt

354.400 €

268.800 €

-85.600 €

-24,2

Kosten Rechtsamt

2.500 €

2.500 €

0 €

0,0

Stadtverwaltung gesamt

494.800 €

418.100 €

-76.700 €

-15,5

DBAG

8.000 €

8.200 €

200 €

2,5

Gesamt

4.191.400 €

4.583.000 €

391.600 €

9,3

 

 

Kosten der Leistungen für Straßenreinigung und Winterdienst

 

Die Gesamtkosten für Straßenreinigung und Winterdienst von der Stadtentsorgung Rostock GmbH sind im Vergleich zu 2011 um 468.100 € gestiegen, das entspricht einem Anstieg von 12,7 Prozent.

Wie in der Anlage 2 Blatt 2 „Kostenvergleich“ ersichtlich ist, werden die Kosten für die Fahrbahnreinigung um 4,6 Prozent steigen. Die Kosten für die Gehwegreinigung steigen dagegen nur um 0,2 Prozent. Die Kosten für den Winterdienst im Fahrbahnbereich steigen um 19 Prozent, im Gehwegbereich um 31,7 Prozent.

Beim Gehwegbereich ist aber nur ein sehr geringer Anteil der Reinigungs- und Winterdienstkosten gebührenfähig, da die Räum- und Streupflicht überwiegend auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen ist, entfällt  der weitaus größere Anteil dieser Kosten auf die Betreuung der Gehwege ohne Anlieger, Treppen und Fußgängerbrücken. Das heißt, diese Kostensteigerung geht zum überwiegenden Teil direkt in die öffentliche Quote. Damit wird in den Reinigungsklassen 1-4 die geringe Kostensteigerung bei der Gehwegreinigung durch die sinkenden Kosten bei der Stadtverwaltung kompensiert und die Gebühren steigen nur wenig oder gar nicht.

Im Fahrbahnbereich ist das genau umgekehrt, hier ist der überwiegende Teil der Reinigungs- und Winterdienstkosten auch gebührenfähig.

Somit schlagen in den Reinigungsklassen 5-7 die höheren Kosten bei Reinigung und Winterdienst direkt auf die Gebührensätze durch und können mit der Kostensenkung bei der Stadtverwaltung nicht ausgeglichen werden.

 

Die Kostensteigerungen ergeben sich durch die folgenden Faktoren:

-          Die Kosten des Winterdienstes werden als Pauschale kalkuliert, ein wesentlicher Bestandteil bei der Kostenberechnung sind die anzusetzenden Einsatztage. Die zu planenden Einsatztage werden als Mittelwert aus den Einsatztagen der vergangenen fünf Jahre errechnet. Auf Grund der beiden letzten schneereichen Winterperioden hat sich dieser Mittelwert um zwei Tage auf 45 Tage erhöht.

-          Durch die Erhöhung der Einsatztage sind auch die Kosten für die Fremdleistungen (Subunternehmer im Gehwegbereich) gestiegen.

-          Zur Verbesserung des Winterdienstes in engen Straßen wurden zwei kleinere Multifunktionsfahrzeuge angeschafft, von denen die entsprechenden Abschreibungen in die Kostenberechnung einfließen.

-          Auf der Grundlage der Winterdienstklausur, den Abstimmungen mit den Ortsbeiräten und aus dem Beschwerdemanagement wurde der beauftragte Leistungsumfang für den Winterdienst insbesondere im Gehwegbereich und bei den Behindertenparkplätzen um 31.000 m² erhöht.

-          Der Dieselpreis ist von 0,97 €/l auf 1,08 €/l gestiegen.

-          Die Arbeitnehmer der Stadtentsorgung Rostock GmbH erhalten in 2012 tariflich festgelegte Erhöhungen ihrer Entgelte um 1,5 %.

-          Der Preis für die Verwertung des Straßenkehrichts steigt von 21,80 € auf 22,00 €. In den letzten beiden Jahren ist auch mehr Straßenkehricht angefallen, so dass die zu planende Menge von 4.500 t auf 4.800 t erhöht wurde.

 

 

 

 

 

Kosten der Stadtverwaltung

 

Die Kosten der Stadtverwaltung sind gebührenfähige Kosten der Ämter, die im Rahmen des Satzungsvollzuges sowie des Gebühreneinzuges Leistungen für die Straßenreinigung und den Winterdienst erbringen. Diese Kosten sind gegenüber 2011 um 76.700 € gesunken, der Anteil an den Gesamtkosten beläuft sich damit auf 9,1 %.

 

Nicht in der Kalkulation angesetzte Leistungen

 

Nach den Festlegungen des § 50 Abs. 1 StrWG-MV sind die Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage zu reinigen. Als geschlossene Ortslage gilt hierbei der Teil des Gemeindebezirkes, der in geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist. Einzelne unbebaute oder ähnliche Grundstücke sind nicht maßgebend. Nach einem Urteil des OVG Münster (v. 23.10.79 2 A 1123/79) wird die geschlossene Ortslage dann unterbrochen, wenn der unbebaute Zwischenraum ca. 150 m oder länger ist. In der Hansestadt Rostock sind dies z.B. solche Straßen wie die „Bäderstraße“ und die Warnemünder Straße. Für solche Straßen gelten die Festlegungen des § 50 Abs. 3 StrWG-MV, wonach die Träger der Straßenbaulast nach besten Kräften die öffentlichen Straßen von Schnee räumen bzw. bei Schnee- und Eisglätte streuen sollen. Dies ist keine gebührenfähige Straßenreinigung im Sinne des StrWG-MV und KAG MV.

Aus den o.g. Gründen werden in der Gebührenkalkulation die nicht gebührenfähigen Kosten für die Reinigung und den Winterdienst von Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage ausgesondert.

Da jedoch ein Teil der Angebotspreise Kosten beinhalten, die insbesondere beim Winterdienst von Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage verursacht werden, und anteilig Verwaltungskosten, Kosten für Entsorgung von Straßenkehricht und Zu- und Abschläge   anfallen, ist es notwendig entsprechende Kostenabgrenzungen vorzunehmen.

Die Kosten für die Reinigung und den Winterdienst an Haltestellen des ÖPNV werden ebenfalls nicht bei der Gebührenkalkulation berücksichtigt.

 

Erstattung an die DB Station & Service AG

 

Im Bereich des Hauptbahnhofes sowie des S-Bahnhofes in Lütten-Klein werden im Auftrag der HRO von der DB Station & Service AG Reinigungsleistungen auf öffentlichen Verkehrsflächen durchgeführt.

Die entstehenden Kosten sind Bestandteil der Gesamtkosten für Straßenreinigung und Winterdienst, fließen aber nicht in die Gebührenkalkulation ein.

 

Kosten für zusätzliche Reinigungen

 

Die hier eingestellten Kosten ergeben sich aus Reinigungsleistungen, die im Rahmen von Großveranstaltungen (Hanse Sail, Weihnachtsmarkt, Ostermarkt u.s.w.) oder nach Witterungsunbilden (z.B. Stürme oder Treibsand) zusätzlich zu den geplanten Reinigungen beauftragt werden müssen. Auch diese Kosten fließen nicht in die Gebührenkalkulation ein.

 

Zu- und Abschläge zu den Gesamtkosten

Aus der KLR für das Jahr 2010 ergibt sich eine Kostenunterdeckung von 70.223,17 € (siehe Anlage 4).

In der vorliegenden Gebührenkalkulation wurden davon aber nur 28.700,- € als Kosten berücksichtigt. Da die Kosten für die Leistungserbringung im Jahr 2011 schon um mehr als 390.000,- € steigen werden und damit auch die Gebühren, wurde von der Möglichkeit gebrauch gemacht, den Ausgleich der Kostenunterdeckung auf mehrere Jahre aufzuteilen.  Damit wird die Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2010  entsprechend den Vorschriften des KAG in den Jahren 2012 und 2013 ausgeglichen. Es besteht damit auch die Möglichkeit, den Rest der Unterdeckung mit einer möglichen Kostenüberdeckung auszugleichen.

Im KAG M-V heißt es hierzu: „Weichen am Ende eines Kalkulationszeitraums die tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ab, so sind Kostenüberdeckungen spätestens innerhalb von drei Jahren nach Ende des abgeschlossenen Kalkulationszeitraums auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraums ausgeglichen werden.“

Zur Einhaltung des in der einschlägigen Rechtsprechung vorgeschriebenen kommunalen Anteils bei der Straßenreinigung von 25%, wird der Bürgerschaft vorgeschlagen, die in der Gebührenkalkulation 2012 errechneten Gebührensätze für die einzelnen Reinigungsklassen zu beschließen.

 

Hierzu Tabellen: Berechnung der Jahresgebühr pro Flächenmeter in den

                           Reinigungsklassen 1-7  (Anlage 2 Seite 5)

 

 

Reinigungs-klasse

Gebührensatz 2011

Gebührensatz 2012

Änderung %

1

          66,96 €

           67,56 €

0,9

2

          43,08 €

           42,84 €

-0,6

3

          27,12 €

           27,12 €

0,0

4

          21,24 €

           21,72 €

2,3

5

          14,04 €

           14,76 €

5,1

6

            7,68 €

             8,16 €

6,3

7

            4,32 €

             4,68 €

8,3

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

im aktuellen Jahr:

 

Haushaltsstelle

Betrag

VMH

VWH

Anmerkung

 

 

 

 

 

Ausgaben:

4.583.000 €

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen:

3.186.100 €

 

X

 

 

 

 

 

 

Zuschuss HRO:

1.396.900 €

 

X

 

 

 

 

Verbindung zum aktuellen Haushaltssicherungskonzept:

 

Einnahmeverbesserung Maßnahme Nr. 2010/3.05 Nr. 5

Die Senkung des kommunalen Anteiles würde zwangsläufig eine weitere Gebührenerhöhung nach sich ziehen.

Hierzu: Tabelle „Berechnung des kommunalen Anteils“ Anlage 2 Seite 6

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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13.10.2011 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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25.10.2011 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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02.11.2011 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen