Informationsvorlage - 2011/IV/2415

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Beratungsfolge

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bereits gefasste Beschlüsse:                            Nr. 2010/DA/0866 vom 27.01.2010
                                                                      Nr. 2009/BV/0025 vom 10.06.2010

 

Sachverhalt:

 

Ausgangslage

 

Eine Vielzahl deutscher Großstädte betreibt ihre Internetseiten in Kooperation mit einem Partner oder mehreren privaten Partnern. Dabei sind unterschiedliche Modelle von öffentlich-privaten Partnerschaften anzutreffen, die von privatwirtschaftlichen Partnern und kommunalen Eigenbetrieben, die zum Teil nur für diesen Zweck gegründet wurden, bis zu Vereinen reichen.

 

Ziel dieser Modelle ist i.d.R. eine Arbeitsteilung, die zum einen darauf abzielt, die Seiten wirtschaftlich zu nutzen, und zum andern ein virtuelles Stadtportal bereit zu stellen, das Nutzerinnen und Nutzern ein umfangreiches Informations- und Serviceangebot bietet. Ein lebendiges Stadtportal zu betreiben, ist für Kommunen oft vor allem durch die Kooperation mit Dritten möglich. Umgekehrt ist ein Stadtportal ohne die Informationen und die Serviceangebote der Kommune nicht denkbar.

 

Dabei übernimmt die Kommune die Aufgaben der Informationsbereitstellung aus der Verwaltung, den Bürgerservice und die Entwicklung des E-Governments. Aufgaben der privaten Partner sind meist die kommerzielle Verwertung und das Zurverfügungstellen weiterer Informationen und Services, wie z.B. die Betreuung der Internetauftritte von Vereinen und sozialen Einrichtungen in der Stadt.

 

Mit dem bisher in Rostock praktizierten Modell wurden mehrere Ziele verfolgt. Neben einer Erhöhung der Attraktivität des Portals durch zusätzliche Inhalte und Entlastung der städtischen Internetredaktion, sollte verstärkt für das Portal geworben, die Nutzerinnen- und Nutzerzahlen gesteigert und Einnahmen erwirtschaftet werden.

 


Die Internetseiten der Hansestadt Rostock unter den URL www.rostock.de , www.warnemuende.de und www.warnemünde.de wurden seit 1. Oktober 2008 im Rahmen eines Konzessionsvertrages von einer externen Konzessionärin betrieben. Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat am 27. Januar 2010 beschlossen, den Konzessionsvertrag fristgemäß zum 30. September 2011 zu kündigen (vgl. Beschluss Nr. 2010/DA/0866).

 

Rahmenbedingungen

 

Mit der Informationsvorlage Nr. 2010/IV/0951, die der Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 5. Mai 2010 zur Kenntnis gegeben wurde, ist skizziert, welche Möglichkeiten nach Ablauf der Gültigkeit des Konzessionsvertrages zur Verfügung stehen.

 

Im Rahmen eines umfangreichen und Ergebnis offenen Diskussions- und Meinungsbildungsprozesses war zu untersuchen, ob und ggf. in welchem Umfang künftig Partnerschaften bei der Betreibung der Internetseiten der Hansestadt Rostock anzustreben sind.

 

Insbesondere ging es dabei um Antworten auf Fragen nach alternativen Betreibungsmöglichkeiten. So war zu prüfen, ob ein um kommerzielle Angebote erweitertes Portal durch die Hansestadt Rostock selbst als Betrieb gewerblicher Art oder über ein kommunales Unternehmen betrieben werden könnte und sollte. Dabei waren die Ziele aus Sicht des umfassenden Stadtmarketings, der Wirtschaftsförderung, des touristischen Marketings und der Serviceorientierung der Stadtverwaltung zu konkretisieren und Prioritäten festzulegen.

 

Falls diese Prüfung zu dem Ergebnis kommen sollte, dass eine private Partnerschaft künftig nicht sinnvoll ist, waren Maßnahmen zum Erhalt und zur Steigerung der Attraktivität der Internetseiten zu prüfen. Das betrifft insbesondere die Portalgestaltung und die Implementierung aktueller News-Komponenten. Die dafür ggf. erforderliche Finanzierung ist zu beziffern und zu sichern.

 

Darüber hinaus sind die Regelungen zu öffentlichen Bekanntmachungen im Internet gem. der Durchführungsverordnung zur Kommunalverfassung (KV-DVO) vom 4. März 2008, zuletzt geändert am 2. März 2011, zu beachten. Dort heißt es in § 8:

 

(1) Die öffentlichen Bekanntmachungen müssen auf der Internetseite des Trägers der öffentlichen Verwaltung so erreichbar sein, dass der Internetnutzer von der Startseite des Trägers aus mit einem Mausklick in den Bereich des Ortsrechts gelangt.

 

(2) Rechtsvorschriften, deren Bekanntmachung im Internet erfolgt ist, sind für die Dauer ihrer Gültigkeit im Internet bereitzustellen.

 

(3) Die Bereitstellung im Internet darf nur im Rahmen einer ausschließlich in Verantwortung des Trägers der öffentlichen Verwaltung betriebenen Internetseite erfolgen. Er darf sich zur Einrichtung und Pflege der Internetseite eines Dritten bedienen.

 

Prüfung und Abwägung

 

Durch die Vielzahl der Werbung ist der amtliche Charakter der Internetseite in den Hintergrund geraten. Darüber hinaus sind die Übersichtlichkeit der Seite sowie eine schnelle und unkomplizierte Navigation erschwert. Städtische Internetseiten zu speziellen Informationen waren teilweise nur über spezielle Direktlinks im Format www.rostock.de/abc erreichbar.

 

Darüber hinaus ist während des Konzessionszeitraumes klar geworden, dass das Vermarktungspotenzial des Stadtportals für das touristische Marketing beim Abschluss des Konzessionsvertrages nicht ausreichend Berücksichtigung fand.

 

Durch die Gründung der Rostocker Gesellschaft für Tourismus und Marketing mbH (RGTM) und die damit verbundene Beteiligung der touristischen Leistungsanbieter an den Kosten des touristischen Marketings hat sich die Bedeutung des Portals für diese Zielgruppe erheblich gesteigert.

 

Unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen, der Erfahrungen während des Konzessionszeitraumes und der Erfordernisse durch die Gründung und Geschäftstätigkeit der RGTM wurden umfangreiche Betrachtungen angestellt. Beteiligt daran waren neben der Presse- und Informationsstelle die Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde, die RGTM, die Gesellschaft für Wirtschafts- und Technologieförderung mbH (Rostock-Business) und das Amt für Management und Controlling.

 

Im Ergebnis wurde festgestellt, dass auf eine Vermarktung von Werbeflächen auf den Internetseiten auch künftig nicht gänzlich verzichtet werden kann. Die RGTM benötigt als einen bedeutenden Kern ihrer Geschäftstätigkeit den Zugriff auf das Portal und die Gestaltung dessen touristischer Inhalte.

 

Darüber hinaus ist es zielführend, den Unternehmen der kommunalen Daseinsfürsorge stärker als bisher den Zugang zum Portal zu ermöglichen und so das umfangreiche Leistungsangebot des auch künftigen unter doppischen Gesichtspunkten zu betrachtenden „Konzerns Stadt“ deutlicher zu positionieren. Zudem sind die bisher generierten Einnahmen für das allgemeine Stadtmarketing zu erhalten, ggf. auch zu erhöhen.

 

Mit einer erneuten Vergabe an eine Konzessionärin würde sich die Hansestadt Rostock die Möglichkeit verbauen, Internetbekanntmachungen als ortsübliche Bekanntmachungen in der Hauptsatzung zu definieren. Für den Fall der Kündigung des derzeit gültigen Druckvertrages zu Herstellung und Vertrieb des Amts- und Mitteilungsblattes „Städtischer Anzeiger“ wäre keine rechtsgültige und praktikable Alternative gegeben, die zudem finanzierbar und kurzfristig umsetzbar wäre.

 

Betreibermodell

 

Zukünftig wird folgendes Modell umgesetzt:

 

Die Internetseiten der Hansestadt Rostock unter den URL www.rostock.de, www.warnemuende.de und www.warnemünde.de werden weiterhin von der Presse- und Informationsstelle (03.3) verantwortet (Admin-C).

 

Eine gemeinsame Startseite als Verteilerportal wird mit stark verbesserter, strukturierterer Navigation einvernehmlich gestaltet und durch die Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde (87) vermarktet. Dazu schließen 03.3 und 87 eine vertragliche Vereinbarung. Dem Eigenbetrieb 87 wird gestattet, Dienstleister und Partner mit Aufgaben und Leistungen zu betrauen. Die daraus generierten Einnahmen stehen zur Erledigung der Aufgaben bei der RGTM, bei 87 und 03.3 zur Verfügung.

 

Ziele

 

Die Presse- und Informationsstelle will mit dem neuen Modell die Nutzung des Internetportals für die kommunale Presse- und Öffentlichkeitsarbeit verstärken. Dabei soll es möglich sein, die Internetveröffentlichungen auf www.rostock.de auch als Form für ortsübliche Bekanntmachungen festzulegen. Die Einheitlichkeit der Marke „Hansestadt Rostock“ soll zielgruppenübergreifend besser umgesetzt werden. Damit wird ein Verlust der redaktionellen Unabhängigkeit der Stadt durch kommerzielle Werbung vermieden. Auf diese Weise werden Übersichtlichkeit und der amtliche Charakter gestärkt und Alleinstellungsmerkmale kommunaler Präsentationen wieder stärker betont.

 

Zu guter Letzt entsteht ein Marktplatz für bezahlbare regionale Werbung, treibende Wirtschaft im Umfeld kommunaler Informationen unter Bevorzugung kommunaler Unternehmen und Beteiligungen mit denen Einnahmen erwirtschaftet werden können.

 

Touristisch wird das Portal auch in Zukunft die Vielfalt der touristischen Leistungsangebote in der Hansestadt Rostock und ggf. in der Region darstellen.

 

Im Rahmen des Modells der Beteiligung der Leistungsanbieter am touristischen Marketing der Hansestadt Rostock ist das Portal wesentliche Geschäftsgrundlage des Modells der Rostocker Gesellschaft für Tourismus und Marketing mbH. Dabei geht es um entsprechend abgestimmte Informations- und Buchungsmöglichkeiten.

 

Stärker als bisher sollen weitere Informations- und Dienstleistungsangebote der Hansestadt Rostock, ihrer Eigenbetriebe und kommunalen Beteiligungen auf dem Portal Berücksichtigung finden. Dies entspricht der schon seit 2002 verfolgten Strategie, ein einheitliches Internetportal für alle Zielgruppen der Kommune zu etablieren. Das Portal soll die Mittlerfunktion zwischen den Internetseiten der Stadtverwaltung und Internetseiten kommunaler Unternehmungen übernehmen.

 

Im Ergebnis wird die Stadtverwaltung das Stadtportal unter den Adressen www.rostock.de, www.warnemünde.de und www.warnemuende.de in eigener Verantwortung ohne eine Konzessionärin betreiben.

 

Die 5 Säulen für „Rostock Kommunikation und Marketing“ aus dem Beschluss Nr. 2009/BV/0025 zur Stadtmarketing-Offensive vom 10. Juni 2010 werden mithilfe dieses Modells konsequent umgesetzt.

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Roland Methling

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Beschlüsse

Erweitern

24.08.2011 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

07.09.2011 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben