Stellungnahme - 2011/AF/2356-01 (SN)

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Beratungsfolge

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1. Welchen Buchwert per 30.06.2011 (hilfsweise 31.12.2010) umfasst die mit Vorlage 2011/BV/2246 beschlossene Immobilienübertragung?

2. Welche Kreditverbindlichkeiten per 30.06.2011 (hilfsweise 31.12.2010) werden dem KOE mit dieser Übertragung aus dem Kernhaushalt der Verwaltung zugeordnet?

 

Es wird  auf die Darstellungen in der Beschlussvorlage 2011/BV/2246 verwiesen. Die in Ansatz zu bringenden Buchwerte und Kreditverbindlichkeiten per 31.12.2011 werden derzeit abschließend ermittelt.

 

3. In welcher Höhe ist der mit der Immobilienübertragung verbundene Sanierungs- und Investitionsstau verbunden? Wie soll dieser mittelfristig durch den KOE abgebaut werden, mittels welcher Finanzierungsinstrumente?

4. Wird der Haushalt der Hansestadt Rostock dafür in Anspruch genommen? Wenn ja, in welchem Umfang?

 

Mit Übertragung der Immobilien werden für die Jahre 2012 ff im Haushalt der Hansestadt in Ansatz gebrachte Mittel für Sanierung und sonstige Investitionen gleichlautend in den Wirtschaftsplan des KOE eingearbeitet. Die anstehenden Sanierungs- und sonstigen Investitionsmaßnahmen wurden bisher durch die bewirtschaftenden Ämter hinsichtlich der Prioritäten selbst festgelegt. In welchem Umfang darüber hinaus an den einzelnen Immobilien mittel- bis langfristig bauliche Maßnahmen erforderlich sind, kann derzeit nicht abschließend beurteilt werden, da diese nicht im Einzelnen beplant sind. Der mittel- bis langfristige Investitionsbedarf wird im Rahmen der Bewirtschaftung durch den KOE untersucht werden.

 

Die Bewirtschaftung der Immobilien einschließlich Sanierungsmaßnahmen und notwendiger Investitionen werden ab 2012 über ein Entgelt (analog der Einheitsmiete bei Verwaltungsgebäuden) refinanziert. Dieses beinhaltet die Bestandteile Abschreibung, Instandhaltungsaufwendungen, Zinsaufwand für Fremdkapital (z.B. bei Investitionen) und Verwaltungskosten.

 

An dieser Stelle verweisen wir im Weiteren auf die Beschlussvorlage 2011/BV/2246. Wann und in welchem Umfang an den einzelnen Immobilien Sanierungs- oder sonstige Investitionsmaßnahmen  durchgeführt werden, wird jeweils im Einzelfall zu entscheiden sein. Gleiches gilt hinsichtlich der Entscheidung, ob die jeweils geplanten Maßnahmen vom KOE aus eigenen Mitteln oder mit Krediten finanziert werden.

 

 

5. In welchem Umfang werden Investitionen und Betriebskosten zur Umsetzung des Museumskonzeptes dem KOE zugeordnet?

 

Die Immobilienübertragung der Objekte der Museen stellt keine gesonderte Form zu den anderen Objekten dar. Auch hier werden alle Haushaltspositionen an den KOE übertragen.

 

 

6. Welche Auswirkungen hat die Immobilienübertragung auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des KOE?

 

Der KOE hat für die von den jeweiligen Organisationseinheiten der Hansestadt Rostock an den übertragenden Immobilien geplanten baulichen Maßnahmen bereits seit Auflösung des Hochbauamtes organisiert und begleitet.

 

Zudem erstellt der KOE für die übertragenen Objekte seit Jahren die Betriebskostenabrechnungen. Soweit die übertragenen Objekte von Dritten genutzt werden, werden die entsprechenden Verträge ebenfalls seit mehreren Jahren vom KOE verwaltet bzw. vermietet. Insofern sind keine Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des KOE mit der Immobilienzuordnung verbunden. 

 

 

7. Warum wurde der Betriebsausschuss des KOE (Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus) in der Beratungsfolge nicht einbezogen?

 

Die Beschlussvorlage diente der Dokumentation der weiteren Erfüllung der bereits mit dem Haushaltssicherungskonzept 2005 beschlossenen Zentralisierung des Immobilienmanagement. Der Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus war über die mit der Erfüllung dieses Beschlusses im Zusammenhang stehenden Maßnahmen u. a. in seiner Funktion als beratender Betriebsausschuss des KOE informiert und hat diesen Prozess begleitet.

 

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Beschlüsse

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07.09.2011 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben