Beschlussvorlage - 2011/BV/2351

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:


Der Hauptausschuss genehmigt den Urlaub des Oberbürgermeisters:

 

-          vom 18.08. bis 06.09.2011 und

-          vom 04.10. bis 13.10.2011.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 55 (1) Landesbeamtengesetz M-V (LBG M-V)

§ 6 Beamtenstatusgesetz (BeamtSTG)

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

2010/DV/1303

 

 

Sachverhalt:

Gemäß Beschluss der Bürgerschaft Nr. 0069/08-BV vom 05.03.2008 wurde die Genehmigung von Urlaub des Oberbürgermeisters ab einer Dauer von zwei Wochen auf den Hauptausschuss übertragen.

 

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Roland Methling

 

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Beschlüsse

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26.07.2011 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen