Informationsvorlage - 2011/IV/2311

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschriften:

Art. 1 Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts

 

bereits gefasste Beschlüsse:

2011/BV/1923, 2011/BV/1924

 

Sachverhalt:

Die bundesweite Reform des Haushalts- und Rechnungswesens, und damit die Ablösung der Kameralistik durch Einführung der Doppik, ist gem. Art. 1 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts ab dem Haushaltsjahr 2012 verbindlich umzusetzen.

 

Rechtsgrundlagen bilden neben dem Reformgesetz die Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO – Doppik), die Gemeindekassenverordnung (GemKVO – Doppik), die Eigenbetriebsverordnung M-V (EigVO) sowie die hierzu vom Innenministerium erlassenen Verwaltungsvorschriften.

 

Unter Leitung des Kämmerei- und Finanzverwaltungsamtes wurde für die Umsetzung die Arbeitsgruppe „Doppik 2012“ gebildet. Die Arbeitsgruppe informiert mit dieser Vorlage über den Sachstand zur Einführung der kommunalen Doppik in der Hansestadt Rostock.

 

Reduzieren

Roland Methling

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

29.06.2011 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben