Dringlichkeitsvorlage - 2011/DV/2297

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

 

Die Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Ausgaben wird für folgende Haushaltsstelle erteilt:

02.6300.94600003 – Sanierung und Erweiterung von Geh- und Radwegen in Höhe von

170.000,00 EUR

Die Ausgaben werden gedeckt durch Minderausgaben bei der Haushaltsstelle:

02.6300.94600108 – Neugestaltung Mühlenstraße in Höhe von 170.000,00 EUR

(aus Haushaltsausgaberest).

 

Reduzieren

Beschlussvorschriften:

§ 51 Kommunalverfassung des Landes M-V, § 6 Abs. 3 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

Sachverhalt:

 

Begründung der Dringlichkeit:

Da eine Übernahme von finanziellen Haushaltsausgaberesten in das Einführungsjahr des neuen kommunalen Haushaltsrechtes (NKHR) nicht möglich ist, muss das Ausschreibungsverfahren für den Ausbau des äußerst sanierungsbedürftigen Geh- und Radweges Ortsdurchfahrt Nienhagen noch im Juli 2011 begonnen werden um eine Fertigstellung noch im Jahr 2011 zu gewährleisten.

 

Haushaltsstelle

Haushaltsjahr

Betrag in EUR

02.6300.94600003

2011

170.000,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle

Sanierung und Erweiterung von Geh- und Radwegen – Geh- und Radweg Ortsdurchfahrt Nienhagen


1.              Berechnung der Gesamtausgaben

 

 

in EUR

Haushaltsansatz und Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

610.993,60

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

0

 

 

 

 

 

 

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

170.000,00

davon:

-      Haushaltsüberschreitung netto


     

 

 

-      Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer

     

 

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtausgabe

=

780.993,60

 

 

Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe

 

unabweisbar:

Durch das Tief- und Hafenbauamt wird bereits die Planung eines Geh- und Radweges in der Ortsdurchfahrt Nienhagen vorbereitet. Die Ortsdurchfahrt Nienhagen ist aufgrund der Unübersichtlichkeit für die Verkehrsteilnehmer  sehr gefährlich und war bereits mehrfach Gegenstand in der Unfallkommission des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Der Bauabschnitt in der Ortslage übernimmt des Weiteren eine wichtige Funktion im Rahmen der Schulwegsicherung zu den Bushaltestellen. Auf Grund der sehr schlechten Fahrbahnverhältnisse und damit Gefahr für Leib und Leben  wurde die Ortsdurchfahrt Nienhagen mit einer Deckenerneuerung für 2011 in das „Schlaglochprogramm“ des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen. Um ein günstiges Ausschreibungsergebnis zu erhalten und einzelne Kostenpositionen zu senken wie z.B. Baustelleneinrichtung, Sicherheits- und Gesundheitskoordination u.a. wird hierbei eine gemeinsame Ausschreibung von Deckenerneuerung der Fahrbahn sowie Bau des Geh- und Radweges als notwendig erachtet. Für zeitliche Einordnung noch im Jahr 2011 muss das  Ausschreibungsverfahren zeitnah im Juli 2011 beginnen.

 

unvorhersehbar:

Die nördliche Weiterführung wurde am 7.6.2011 mit dem Straßenbauamt Güstrow als gemeinsame Baumaßnahme unter der Voraussetzung des Mittelabrufs in 2011 abgestimmt, um einerseits die Anbindung an den Graaler Landweg und andererseits die Weiterführung an den straßenbegleitenden Radweg des Landes herzustellen. Das Straßenbauamt hat eine Beteiligung an dem Vorhaben für den in seiner Baulast liegenden Abschnitt von 100% der Baukosten plus 10% Verwaltungskosten zugesagt.

Des Weiteren war die Aufnahme der Deckenerneuerung der Ortsdurchfahrt in das „Schlag-lochprogramm“ des Landes Mecklenburg - Vorpommern im Jahr 2011 nicht vorhersehbar gewesen.

 

2. Nachweis der Deckung durch Minderausgaben

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung der Haushaltsstelle

02.6300.94600108

Neugestaltung Mühlenstraße Warnemünde

 

 

 

in EUR

Haushaltsansatz  für o. g. Haushaltsjahr – HAR -

 

427.931,67

bisher bereitgestellte Mittel für andere Haushaltsstellen

./.

0

bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsstelle

./.

0

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr

=

427.931,67

als Deckungsquelle eingesetzt

 

170.000,00

 

 

 

 

Begründung der Minderausgaben

Durch die HRO wurde auf Grundlage des Planungsbeschlusses der Bürgerschaft
Nr. 0115/09-BV die Planung zur grundhaften Sanierung der Mühlenstraße gestartet.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegt die Genehmigungsplanung zum Vorhaben vor.
Mit Übergabe der Unterschriften zum Bürgerbegehren zum Erhalt der Kopflinden
am 16. Juni 2010 an die Bürgerschaftspräsidentin wurde ein Rechtsverfahren gegen das Verwaltungshandeln der HRO eingeleitet. Das Verfahren ist gegenwärtig beim Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern anhängig. Gegen den Bescheid über Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens haben deren Vertreter Widerspruch eingelegt.
Auf Grund der unvorhersehbar, nicht abschließend geklärten Rechtlage zur Mühlenstraße und der Umstellung auf den doppischen Haushalt ist bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt erkennbar, dass die finanziellen Mittel nicht bis Ende 2011 vorhabensbezogen eingesetzt werden können.

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

 

Mehrausgaben auf der Haushaltsstelle: 02.6300.94600003 – Sanierung und Erweiterung von Geh- und Radwegen in Höhe von 170.000,00 EUR

Minderausgaben auf der Haushaltsstelle: 02.6300.94600108 – Neugestaltung Mühlenstraße Warnemünde in Höhe von 170.000,00 EUR (aus Haushaltsausgaberest)

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

21.06.2011 - Finanzausschuss - abgelehnt

Erweitern

21.06.2011 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen