Beschlussvorlage - 2011/BV/2292

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Kriterien für die Vergabe der Landes-/ESF-Mittel aus dem Programm C.2.2 – Jugendsozialarbeit zur Kofinanzierung der Personalkosten von Jugendsozialarbeiterstellen im Rahmen der kommunalen Jugendhilfeplanung in der Hansestadt Rostock. Folgende Kriterien finden zur Ermittlung der regionalen Bedarfe Anwendung:

 

1.      Dem Grundprinzip der Sozialraumorientierung in der Jugendhilfe folgend ist der   Ausgangspunkt die Sozialraumanalyse der Hansestadt Rostock

 

2.      Dabei sind nachfolgende Kriterien wesentlich:

a)      Anzahl der 10- bis unter 27-jährigen Kinder und Jugendlichen der Sozialräume im Verhältnis zur Gesamtzahl

b)      Fallzahlen „Hilfen zur Erziehung“ in den Sozialräumen im Verhältnis zu Kinder- und Jugendzahlen

c)      Anzahl der arbeitslosen Jugendlichen der Altersgruppe 15 bis 25 Jahre auf 1.000 Erwerbsfähige (SGB II)

 

3.      Darüber hinaus sollen besondere Bedingungen, wie z. B. räumlich-infrastrukturelle 

Gegebenheiten und die aktuellen Prioritätensetzungen im Rahmen der Jugendhilfe-planung Beachtung finden.  

 

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Beschlussvorschriften:  § 80 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Sachverhalt:

 

Hintergrund ist die Umsetzung des operationellen Programms des Europäischen Sozialfonds für das o. g. Programm seit 2008. Das Ministerium für Soziales und Gesundheit M-V forderte die Kommunen Ende 2010 auf, die Nachvollziehbarkeit der Bedarfe und die entsprechende Mittelvergabe der Landes-/ESF-Mittel in einem Kriterienkatalog zu fassen, durch den Jugendhilfeausschuss beschließen zu lassen und in Anwendung zu bringen.

 

 

 

Dr. Liane Melzer

 

 

 

 

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Beschlüsse

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14.06.2011 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen