Beschlussvorlage - 2011/BV/2292
Grunddaten
- Betreff:
-
Kriterien für die Vergabe der Landes-/ ESF-Mittel
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 07.06.2011
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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14.06.2011
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Kriterien für die Vergabe der Landes-/ESF-Mittel aus dem Programm C.2.2 Jugendsozialarbeit zur Kofinanzierung der Personalkosten von Jugendsozialarbeiterstellen im Rahmen der kommunalen Jugendhilfeplanung in der Hansestadt Rostock. Folgende Kriterien finden zur Ermittlung der regionalen Bedarfe Anwendung:
1. Dem Grundprinzip der Sozialraumorientierung in der Jugendhilfe folgend ist der Ausgangspunkt die Sozialraumanalyse der Hansestadt Rostock
2. Dabei sind nachfolgende Kriterien wesentlich:
a) Anzahl der 10- bis unter 27-jährigen Kinder und Jugendlichen der Sozialräume im Verhältnis zur Gesamtzahl
b) Fallzahlen Hilfen zur Erziehung in den Sozialräumen im Verhältnis zu Kinder- und Jugendzahlen
c) Anzahl der arbeitslosen Jugendlichen der Altersgruppe 15 bis 25 Jahre auf 1.000 Erwerbsfähige (SGB II)
3. Darüber hinaus sollen besondere Bedingungen, wie z. B. räumlich-infrastrukturelle
Gegebenheiten und die aktuellen Prioritätensetzungen im Rahmen der Jugendhilfe-planung Beachtung finden.
Beschlussvorschriften: § 80 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Hintergrund ist die Umsetzung des operationellen Programms des Europäischen Sozialfonds für das o. g. Programm seit 2008. Das Ministerium für Soziales und Gesundheit M-V forderte die Kommunen Ende 2010 auf, die Nachvollziehbarkeit der Bedarfe und die entsprechende Mittelvergabe der Landes-/ESF-Mittel in einem Kriterienkatalog zu fassen, durch den Jugendhilfeausschuss beschließen zu lassen und in Anwendung zu bringen.
Dr. Liane Melzer