Antrag - 2011/AN/2288
Grunddaten
- Betreff:
-
Johann-Georg Jaeger (für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Nichtraucherschutz am Warnemünder Strand
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 09.06.2011
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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16.06.2011
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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29.06.2011
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Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft spricht sich für die Einrichtung von Nichtraucherstränden in Warnemünde aus.
2. Ein Nichtraucherstrand soll jeweils im westlichen Strandbereich (z.B. um den Strandaufgang 25) und im östlichen Strandbereich (z.B. zwischen Strandaufgang 7 und 9) eingeordnet werden.
3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Sachverhalt:
Insbesondere für Familien soll mit den Nichtraucherstränden die Möglichkeit geschaffen werden, einen Strandabschnitt ohne gesundheitliche oder hygienische Beeinträchtigungen durch Raucher zu nutzen. Auf der Insel Rügen wurden bereits im Jahr 2008 Nichtraucherstrände eingerichtet.
Johann-Georg Jaeger
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
16.06.2011 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft spricht sich für die Einrichtung von Nichtraucherstränden in Warnemünde aus.
2. Ein Nichtraucherstrand soll jeweils im westlichen Strandbereich (z.B. um den Strandaufgang 25) und im östlichen Strandbereich (z.B. zwischen Strandaufgang 7 und 9) eingeordnet werden.
3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 6 |
| Vertagt! |
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Dagegen: | 1 |
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Enthaltungen: | 0 |
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29.06.2011 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft spricht sich für die Einrichtung von Nichtraucherstränden in Warnemünde aus.
2. Ein Nichtraucherstrand soll jeweils im westlichen Strandbereich (z. B. um den Strandaufgang 25) und im östlichen Strandbereich (z.B . zwischen Strandaufgang 7 und 9) eingeordnet werden.
3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Beschluss Nr. 2011/AN/2288:
1. Die Bürgerschaft spricht sich für die Einrichtung von Nichtraucherstränden in Warnemünde aus.
2. Die Hansestadt Rostock setzt zunächst auf Freiwilligkeit. Die Tourismuszentrale stellt hierfür Schilder mit der Beschriftung Rauchen nicht erwünscht auf.
3. Die dafür vorgesehenen Strandabschnitte können zusammen mit dem Ortsbeirat festgelegt werden.
4. Nach Ablauf einer Saison wertet die Tourismuszentrale aus, wie sich diese Maßnahme ausgewirkt hat. Die Auswertung wird der Bürgerschaft zur Information vorgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Angenommen | X |
Abgelehnt |
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