Antrag - 2011/AN/2288

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Bürgerschaft spricht sich für die Einrichtung von Nichtraucherstränden in Warnemünde aus.

2.      Ein Nichtraucherstrand soll jeweils im westlichen Strandbereich (z.B. um den Strandaufgang 25) und im östlichen Strandbereich (z.B. zwischen Strandaufgang 7 und 9) eingeordnet werden.

3.      Der Oberbürgermeister wird beauftragt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

 

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Sachverhalt:

 

Insbesondere für Familien soll mit den Nichtraucherstränden die Möglichkeit geschaffen werden, einen Strandabschnitt ohne gesundheitliche oder hygienische Beeinträchtigungen durch Raucher zu nutzen. Auf der Insel Rügen wurden bereits im Jahr 2008 Nichtraucherstrände eingerichtet.

 

 

 

 

………………………………………………

Johann-Georg Jaeger

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

 

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Beschlüsse

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16.06.2011 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

1.              Die Bürgerschaft spricht sich für die Einrichtung von Nichtraucherstränden in Warnemünde aus.

2.              Ein Nichtraucherstrand soll jeweils im westlichen Strandbereich (z.B. um den Strandaufgang 25) und im östlichen Strandbereich (z.B. zwischen Strandaufgang 7 und 9) eingeordnet werden.

3.              Der Oberbürgermeister wird beauftragt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

Vertagt!

 

Dagegen:

1

 

 

 

Enthaltungen:

0

 

 

 

 

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29.06.2011 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Bürgerschaft spricht sich für die Einrichtung von Nichtraucherstränden in Warne­münde aus.
 

2. Ein Nichtraucherstrand soll jeweils im westlichen Strandbereich (z. B. um den Strand­aufgang 25) und im östlichen Strandbereich (z.B . zwischen Strandaufgang 7 und 9) eingeordnet werden.
 

3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

 

 

Beschluss Nr. 2011/AN/2288:

 

1. Die Bürgerschaft spricht sich für die Einrichtung von Nichtraucherstränden in Warne­münde aus.

 

2. Die Hansestadt Rostock setzt zunächst auf Freiwilligkeit. Die Tourismuszentrale stellt hierfür Schilder mit der Beschriftung „Rauchen nicht erwünscht“ auf.
 

3. Die dafür vorgesehenen Strandabschnitte können zusammen mit dem Ortsbeirat festgelegt werden.
 

4. Nach Ablauf einer Saison wertet die Tourismuszentrale aus, wie sich diese Maßnahme ausgewirkt hat. Die Auswertung wird der Bürgerschaft zur Information vorgelegt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt