Anfrage der Fraktion - 2011/AF/2247

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Beratungsfolge

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Der Oberbürgermeister wird gebeten, einzeln aufgeschlüsselt nach Jahr und Beteiligung bzw. Eigenbetrieb (Eingrenzung: nur diejenigen, an denen die Stadt Rostock oder RVV oder WIRO mind. 25% Kapitalanteil halten), zu beantworten:

 

1.       Welche Mittel für Sponsoring wurden durch die städtischen Beteiligungen und Eigenbetriebe in den Jahren 2008-2010 bereitgestellt bzw. ausgegeben?

2.       Welche Einzelmaßnahmen im Werte von über 10.000 Euro wurden in diesem Rahmen unterstützt?

3.       Welche Mittel für Bar- und Sachspenden wurden durch die städtischen Beteiligungen und Eigenbetriebe in den Jahren 2008-2010 bereitgestellt bzw. ausgegeben?

4.       Welche Einzelmaßnahmen im Werte von über 5.000 Euro wurden in diesem Rahmen unterstützt?

 

Die Hansestadt Rostock hält über komplexe Strukturen direkte und indirekte Beteiligungen an über 20 Unternehmen. Diese stellen im Rahmen ihrer eigenen Tätigkeit und Werbung auch Unterstützungsmaßnahmen für Sportvereine oder andere Gruppen zur Verfügung. Darüber hinaus werden Sponsoringtätigkeiten für Veranstaltungen durch Vereine, Initiativen etc. wahrgenommen. 

 

Aus Sicht der kommunalen Haushaltshoheit der Bürgerschaft ist nachzufragen, inwieweit eine Parallele besteht, wenn auf diesem Umweg ebenfalls städtische Gelder zur indirekten Förderung bürgerschaftlichen Engagements genutzt werden, da aus dem kommunalen Haushalt bspw. an Zoo, Kultur- oder Jugendhilfeträger ebenso Gelder ausgereicht werden. Hier entscheiden Bürgerschaft bzw. Jugendhilfe- und Kulturausschuss sowie die zuständigen Ämter direkt über die Mittelzuweisungen.

 

Sponsoring und Spendentätigkeit sind absolut anerkennenswert. Sie sind wichtiger und integraler Bestandteil unserer eigenverantwortlichen Bürgergesellschaft. Die gewonnenen Erkenntnisse können daher im weiteren Verlauf auch durch die Stadt für die Darstellung der Tätigkeit kommunaler Beteiligungen und Eigenbetriebe für alle Bürger auf dem Gebiet und im Verantwortungsbereich der Stadt Rostock genutzt werden. Auf diesem Wege wird erkennbar gemacht, dass nicht nur die Stadtverwaltung selbst durch direkte Zahlungen, sondern auch die kommunalen Beteiligungen ihren Beitrag zur öffentlichen Bürgergesellschaft und deren Engagement leisten.

 

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Beschlüsse

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07.09.2011 - Bürgerschaft