Antrag - 2011/AN/2209
Grunddaten
- Betreff:
-
Johann-Georg Jaeger (für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Änderung der Stellplatzsatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 26.05.2011
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1)
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Vorberatung
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07.06.2011
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Erledigt
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Ortsbeirat Südstadt (12)
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Vorberatung
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09.06.2011
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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14.06.2011
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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16.06.2011
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Erledigt
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Ortsbeirat Hansaviertel (9)
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Vorberatung
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21.06.2011
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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29.06.2011
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Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Änderung der Satzung der Hansestadt Rostock über die Herstellung notwendiger Stellplätze für Kraftfahrzeuge und über die Erhebung von Ablösebeträgen für notwendige Stellplätze (Stellplatzsatzung, Ortsrecht 6/3) vorzubereiten und der Bürgerschaft zur Beschlussfassung bis Oktober 2011 vorzulegen. Die Satzung ist insbesondere in folgenden Punkten zu ändern:
· In der Anlage 1 (Richtzahlen für den Stellplatzbedarf) ist die Richtzahl der Verkehrsquelle Fachhochschulen, Hochschulen (Anlage 1, Nr. 8.4) von bisher 1 Stellplatz je 2 bis 4 Studierende auf 1 Stellplatz je 5 bis 10 Studierende anzupassen.
· In § 4, Absatz 2 ist der historische Ortskern Warnemündes in den so genannten innerstädtischen Bereich aufzunehmen.
Sachverhalt:
Die beantragte Satzungsänderung hätte folgende Vorteile:
1. Die bisherige Stellplatzanforderung für Hochschulen ist mit 1 Stellplatz je 2 bis 4 Studierende unverhältnismäßig hoch. Ein hohes Parkplatzangebot an den Hochschulstandorten ist nicht notwendig, da die Studierenden ein Semesterticket für den öffentlichen Nahverkehr besitzen.
2. Es gibt keinen ersichtlichen Grund, warum bisher unterschiedliche Richtzahlen für Berufsschulen/Berufsfachschulen einerseits und Fachhochschulen/Universitäten andererseits angesetzt werden. Für Schüler und Studierende über 18 Jahre würde mit der vorgeschlagenen Satzungsänderung eine einheitliche Richtzahl angewendet.
3. Die Universität könnte den geplanten Großparkplatz (rund 600 Stellplätze) auf dem Südstadt-Campus reduzieren. Den Anwohnern in der Voßstraße, die sich gegen den Großparkplatz einsetzen, könnte somit entgegengekommen werden. Die Flächenversiegelung könnte verringert werden, Grünflächen könnten erhalten bleiben.
4. Es entstehen der Hansestadt Rostock durch die Reduktion der Richtzahl keine Einnahmeausfälle durch entgangene Ablösebeträge. Wie aus der Verwaltungsstellungnahme 2011/AM/2034-01 hervorgeht, hat die Stadt aus der Verkehrsquelle Fachhochschulen, Universitäten in den vergangenen fünf Jahren keine Einnahmen erzielt.
5. Warum die Innenstadt und Teile der KTV gegenüber dem Warnemünder Ortskern bisher bessergestellt wurden, ist nicht begründbar. Eine städtebaulich schwierige Situation ist auch im historischen Ortskern von Warnemünde vorzufinden.
Johann-Georg Jaeger
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN