Stellungnahme - 2011/AN/2177-01 (SN)

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt:

Grundsätzlich wäre eine Übertragung der Aufgaben an das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft (61) bzgl. der durch das Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt (62) wahrzunehmenden Teilaufgaben vorstellbar. Der Ansatz des Antrags ist bereits Bestandteil der Zukunftsprognose/Zuarbeit zum Haushaltssicherungskonzept vom 04. Oktober 2010 des Amtes für Management und Controlling (11) und entspricht zudem auch den Vorgaben des Landesrechnungshofes.

 

Auch die Übertragung der Aufgaben bezüglich der Vermietung und Verpachtung städtischer Liegenschaften durch den KOE ist denkbar. Die Vor- und Nachteile sind zu untersuchen.

 

Synergien entstehen durch die Zusammenlegung der Ämter 61 und 62 im Wesentlichen im Planungsbereich des Amtes 61 mit dem Liegenschaftsverkehr des Amtes 62 (insbesondere Sachgebiet 62.32/ Liegenschaftsverwaltung). Die entstehenden kürzeren Wege bringen weniger Informationsverluste durch Verringerung von Hierarchien mit sich, die ganzheitlichen Vorhabenbetrachtungen bei der frühen Vorhabenplanung (Aufgabe Amt 61), der erforderlichen Haushaltsmittelplanung (Planung und Bereitstellung der finanziellen Mittel für Grundstücksankäufe, Aufgabe Amt 62) sowie der nachgeordneten Umsetzung (Aufgabe Ämter 61 und 62) wären nur einige bereits jetzt erkennbare positive Effekte.

 

Der Sachverhalt wird federführend durch das Amt für Management und Controlling (Amt 11) im Sinne des Beschlussvorschlags der Fraktion geprüft.

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

18.05.2011 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben