Antrag - 2011/AN/2173
Grunddaten
- Betreff:
-
Yvonne Friederich (für den Ortsbeirat Gartenstadt/Stadtweide)
Verkauf des Grundstückes "Im Garten" (Flurst. 608/13)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 09.05.2011
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Ortsamt West
- Beteiligt:
- Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Unterbrochen
|
|
Bürgerschaft
|
Entscheidung
|
|
|
18.05.2011
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
|
Vorberatung
|
|
|
26.05.2011
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
Entscheidung
|
|
|
29.06.2011
|
Beschlußvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt vor dem angestrebten Verkauf des Grundstückes
Im Garten (Flurst.608/13 (alt 608/11) den Ortsbeirat Gartenstadt/Stadtweide angemessen
zu beteiligen. Dabei ist ein Votum des Ortsbeirates durch eine entsprechende Vorlage
herbeizuführen. Mit der abschließenden Entscheidung über den Verkauf wird der
Hauptausschuss beauftragt.
Beschlussvorschriften:
keine
bereits gefasste Beschlüsse:
keine
Sachverhalt:
Durch das zuständige Ortsamt hat der OBR Gartenstadt/Stadtweide darüber Kenntnis
erlangt, dass oben benanntes Flurstück zum Zwecke der Neubebauung veräußert werden
soll.
Das städtebauliche Konzept für die Gartenstadt geht auf die sogenannte Gartenstadtidee
zurück, die ihre Wurzeln im England des beginnenden 20. Jahrhunderts hat.
Demnach ist die Gartenstadt ein reines Wohngebiet gem. §3 BauNVO in typischer
Bebauung und ebenso typischer Straßen-und Wegekonstellation.
Die öffentliche Grünfläche inmitten der Wohnbebauung (Straße:Im Garten) ist ein
besonders prägender Bestandtteil der Umgebung, sie lockert die Bebauung an
zentraler Stelle auf und sollte aus diesem Anlass sowie unter Berücksichtigung des
örtlichen Baumbestandes Verweil- und kommunikative Funktionen (Sitzbänke etc.)
erhalten, die sie zu früherem Zeitpunkt bereits hatte. Demnach würde eine Überbauung
der letzten verbleibenden Grünfläche in dem Bereich eine zusätzliche Bebauungs-
verdichtung an nicht zu akzeptierendem Platz bedeuten und das Gesamtbild dieses
Stadtquartiers erheblich konterkarieren.
Der Ortsbeirat hat sich an die zuständigen Stellen, u.a. den Oberbürgermeister, mit
der Bitte um Beteiligung bei dem Vorhaben gewandt, da das Grundstück aus bereits
genannten Gründen für den Ortsbeirat eine prägende Grünfläche darstellt. Im Rahmen
des üblichen Verfahrens gem. Satzung der Ortsbeiräte §3 Abs.3 Punkt 3 Anstrich f
müsste demnach für dieses Vorhaben eine Beteiligung des Ortsbeirates erfolgen,
da sich aus dem Verkauf eine Umgestaltung von dem Ortsbeiratsbereich prägenden
Grün-und Parkanlagen ergibt.
Yvonne Friederich
Vorsitzende des OBR Gartenstadt/Stadtweide
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
120,3 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
135,9 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
120,9 kB
|