Beschlussvorlage - 2011/BV/2150

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt die 1. Ergänzung zum „Beschluss zur jährlichen Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock und die daraus resultierenden schulorganisatorischen Maßnahmen in Vorbereitung des Schuljahresbeginns 2011/12“ (Beschluss Nr. 2011/BV/1931) - Anlage -.

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Beschlussvorschriften:

-          § 22 Abs. 3 KV M-V                                  - 2. VO zur Änderung der SEP-VO M-V vom

-          SchulG M-V § 107/108                              26. Januar 2010

-          SEP-VO M-V vom 04. Okt. 2005

 

bereits gefasste Beschlüsse:

0030/06 – BV                                0202/08 - BV

1135/06 – BV                                1004/08 - BV

0124/07 – BV                                            2010/BV/0862

0970/07 – BV                                2011/BV/1931

 

Sachverhalt:

Auf der Basis des Schulgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Februar 2006, geändert durch das Gesetz vom 16. Februar 2009 sowie der Verordnung über die Schulent­wick­lungs­planung in Mecklenburg-Vorpommern vom 04. Oktober 2005 hat die Bürgerschaft der Han­se­stadt Rostock mit ihren Beschlüssen 0030/06-BV vom 14. Juni 2006 sowie 1135/06-BV vom 31. Januar 2007 die „3. Fortschreibung der langfristigen Schulentwicklungsplanung der Schulnetze der allgemein bildenden Schulen sowie der beruflichen Schulen der Hansestadt Rostock für den Zeitraum bis zum Schuljahr 2010/11“ beschlossen. Mit Beschluss vom 14. März 2007 (Beschluss-Nr. 0124/07-BV) wurde die jährliche Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungs­planes der Hansestadt Rostock und der daraus resultierenden schulorganisatorischen Maß­nah­men, in Vorbereitung des Schuljahresbeginns 2007/08, entschieden. Die jährliche Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock und die daraus resul­tierenden schulorganisatorischen Maßnahmen in Vorbereitung des Schuljahresbeginns 2008/09 wurde mit den Beschlüssen vom 05. Dezember 2007 (Beschluss-Nr. 0970/07-BV) und vom 07. Mai 2008 (Beschluss-Nr.: 0202/08-BV) festgelegt. Die Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock und die daraus resultierenden schulorganisa­torischen Maßnahmen in Vorbereitung des Schuljahresbeginns 2009/10 wurden mit Beschluss der Bürgerschaft vom 28. Januar 2009 (Beschluss-Nr. 1004/08-BV) beschlossen. Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 17. März 2010 (Beschluss-Nr. 2010/BV/0862) wurde die Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock und die daraus resultierenden schulorganisatorischen Maßnahmen in Vorbereitung des Schuljahresbeginns 2010/11 entschieden.

 

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern hatte den fortgeschriebenen Schulentwicklungsplan der allgemein bildenden und der beruflichen Schulen der Hansestadt Rostock und alle ausgewiesenen Nachfolgebeschlüsse genehmigt. Die beschlossenen und genehmigten Schulentwicklungspläne der Hansestadt Rostock weisen jeweils im Punkt 2 den Auftrag aus:

 

„Die Fortschreibung der langfristigen Schulentwicklungsplanung für den Zeitraum bis 2011/12 erhält den Charakter einer Leit- und Rahmenplanung. Sie ist jährlich zu aktualisieren und kontinuierlich fortzuschreiben“.

 

Wie in allen vorangegangenen Schuljahren erfolgte die Aktualisierung und Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung der Hansestadt Rostock auch in Vorbereitung des Schuljahresbeginns 2011/12 mit dem Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2011/BV/1931 vom 9. März 2011. Durch das  Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern  erfolgte mit Datum vom 18. April 2011 die Bestätigung.

 

Der vorliegende Beschluss zur jährlichen Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock sowie zur Umsetzung daraus abgeleiteter schulorganisatorischer Maßnahmen in Vorbereitung des Schuljahresbeginns 2011/12 enthält alle die Aussagen, die sich einerseits aus der weiteren Entwicklung des Schüleraufkommens ableiten, die andererseits damit folgerichtig aus den bislang bereits in Kraft getretenen neuen schulgesetzlichen Regelungen entstehen und die in ihrem Aussageinhalt Novellierungen gegenüber den bereits gültigen Schulentwicklungsplänen der Hansestadt Rostock enthalten.

 

Darüber hinaus wurde nunmehr das unmittelbare Anmeldeverfahren von Schülerinnen und Schülern in die Klassenstufen 1, 5 und 7 an den jeweils aufnehmenden Schulen auch in der Hansestadt Rostock abgeschlossen.

 

Dabei muss im Ergebnis des Eltern- und Schülerwahlverhaltens festgestellt werden, dass an einem Schulstandort - dem Schulstandort der Integrierten Gesamtschule „Baltic Schule“, Pablo-Picasso-Straße 43 - die schulgesetzlich vorgeschriebene Schülermindestanzahl nicht erreicht werden konnte. Aus diesem Sachverhalt resultiert die Notwendigkeit für diesen Schulstandort eine Ergänzung zu den diesbezüglichen schulstrukturellen Erfordernissen vorzunehmen.

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finanzielle Auswirkungen: keine

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

11.05.2011 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - ungeändert beschlossen

Erweitern

18.05.2011 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen