Beschlussvorlage - 2011/BV/2125
Grunddaten
- Betreff:
-
Vertretung der Hansestadt Rostock im Vorstand des Studentenwerkes Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 28.04.2011
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro des Oberbürgermeisters
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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18.05.2011
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Beschlussvorschriften:
§ 22 (3) KV M-V i. V. m. § 10 (1) StudWG
Bereits gefasste Beschlüsse:
2009/BV/0662 v. 04.11.2009
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Sachverhalt:
Das Studentenwerk Rostock ist für die soziale, wirtschaftliche, gesundheitliche und kulturelle Betreuung und Förderung der Studierenden an den Hochschulstandorten Rostock und Wismar verantwortlich.
Die Aufgaben, Bildung und Zusammensetzung der Organe des Studentenwerkes (Verwaltungsrat, Vorstand, Geschäftsführer) regeln sich nach dem Gesetz über die Studentenwerke im Land Mecklenburg-Vorpommern (Studentenwerksgesetz StudWG).
Entsprechend § 10 Abs. 1 Nr. 4 StudWG gehört dem Vorstand des Studentenwerkes Rostock u. a. ein von der Kommunalvertretung einer Stadt, in der eine der Hochschulen ihren Sitz hat, zu benennender Vertreter an.
Frau Sigrid Hecht ist Leiterin des Eigenbetriebes Komm. Objektbewirtschaftung und entwicklung der Hansestadt Rostock und nimmt die Aufgaben eines Vorstandsmitgliedes gemäß § 9 StudWG seit 2009 wahr.
Roland Methling