Beschlussvorlage - 2011/BV/2125

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

Die Bürgerschaft benennt Frau Sigrid Hecht als Vertreterin der Hansestadt Rostock im Vorstand des Studentenwerkes Rostock.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 (3) KV M-V i. V. m. § 10 (1) StudWG

 

 

Bereits gefasste Beschlüsse:

2009/BV/0662 v. 04.11.2009

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

Sachverhalt:

 

Das Studentenwerk Rostock ist für die soziale, wirtschaftliche, gesundheitliche und kulturelle Betreuung und Förderung der Studierenden an den Hochschulstandorten Rostock und Wismar verantwortlich.

 

Die Aufgaben, Bildung und Zusammensetzung der Organe des Studentenwerkes (Verwaltungsrat, Vorstand, Geschäftsführer) regeln sich nach dem Gesetz über die Studentenwerke im Land Mecklenburg-Vorpommern (Studentenwerksgesetz – StudWG).

Entsprechend § 10 Abs. 1 Nr. 4 StudWG gehört dem Vorstand des Studentenwerkes Rostock u. a. ein von der Kommunalvertretung einer Stadt, in der eine der Hochschulen ihren Sitz hat, zu benennender Vertreter an.

 

 

 

Frau Sigrid Hecht ist Leiterin des Eigenbetriebes „Komm. Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hansestadt Rostock“ und nimmt die Aufgaben eines Vorstandsmitgliedes gemäß § 9 StudWG seit 2009 wahr.

 

 

 

 

Roland Methling

 

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18.05.2011 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen