Stellungnahme - 2011/DA/2078-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft binnen 4 Wochen nach Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 01.SO.172 „Mittelmole Warnemünde“ einen Ablaufplan zur Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung vorzulegen.

 

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Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes ist grundsätzlich im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit richtet sich nach § 3 BauGB.

 

In Fortsetzung des breiten Beteiligungsverfahrens zum Strukturkonzept Warnemünde ist auch für den Bebauungsplan Mittelmole ein über die gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung hinausgehender Prozess der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vorgesehen.

 

In diesem Jahr wird als erster Arbeitsschritt zur Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfes ein städtebaulicher Ideenwettbewerb für die Mittelmole vorbereitet und durchgeführt werden. Der Auslobungstext als Aufgabenstellung für die teilnehmenden Planer und Architekten soll in einem ersten Bürgerforum vorgestellt und diskutiert werden. Nach Abschluss des Wettbewerbes mit der Jurysitzung soll zu den Ergebnissen mit einer Ausstellung ein zweites öffentliches Forum stattfinden.

 

Auf dieser Grundlage wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes erarbeitet und im Rahmen einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung öffentlich diskutiert.

Weitere Beteiligungen ergeben sich aus dem Verfahren selbst, so dass hierzu zurzeit keine Aussagen getroffen werden können.

 

Die zeitliche Einordnung der jeweiligen Beteiligungsschritte ergibt sich aus dem Stand der Verfahrensschritte und kann deshalb zum heutigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden.

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Beschlüsse

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12.04.2011 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - zur Kenntnis gegeben

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13.04.2011 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben